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Kommentar zu den Lehrveranstaltungen der einzelnen Dozenten

Stand: 14.12.1996


Vaji ALEEMI, Barrister at Law (London)

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Vorlesung: Englische Rechtssprache

Termin: Di 14-16 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: Englisch-Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.

Inhalt: Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessenten, vornehmlich an Studiererende der internationalen und rechtsvergleichenden Vorlesungen und Seminare. Ferner ist sie als Vorbereitung für ein späteres rechtswissenschaftliches Studium in England oder USA gedacht. Auch soll diese Veranstaltung anhand von Übungen, die Teilnehmer mit juristischen Begriffen im englischen/ amerikanischen Recht vertraut machen, so daß sie an europäischen internationalrechtlichen Seminaren und Kolloquien effektiver mitwirken können.

Ziel der Vorlesung ist es, die Grundzüge der englischen und amerikanischen Rechtssprache und der Rechtsordnung zu vermitteln unter Einbeziehung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung und deren rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Hintergründe.

Nach Durcharbeitung der englisch/amerikanischen juristischen Texte wird den Teilnehmern im Rahmen eines Kolloquiums die Möglichkeit geboten, Kurzreferate in Englisch zu halten und zu den kritischen Punkten Stellung zu nehmen.

Bei regelmäßiger Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung und bei aktiver Mitarbeit kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Literatur: Philip S. James, Introduction to English Law, 1989; Walker's English Legal System, 7th ed. 1994; David S. Clark, Introduction to the Law of the United States, 1992; E. Allan Farnsworth, An Introduction to the Legal System of the United States. E. Farnsworth, Contracts; W. Prosser, Handbook of the Law of Torts; H. Jones, J. Kernochan, A. Murphy, Cases and Text Materials on Legal Method; K. Llewellyn, The Bramble Bush; E. Patterson, Jurisprudence.

Romain, Dictionary of Legal and Commercial Terms.


Professor Dr. Heinz-Dieter ASSMANN

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 201 ff., Tel. 29 72696, Fax 29 4905

Sekretariat: Ellen Wagner (Tel. 29 78120), Hildegard Preißer (Tel. 29 72106)

Sprechstunde: Mo 13.30-15.00 Uhr und nach Vereinbarung

Assistenten: Ass. Dr. Petra Buck (Tel. 29 78110) Ass. Barbara Lange (Tel. 29 78128) Ass. Dr. Rolf Sethe (Tel. 29 73308)

Gäste: Associate Professor H. Kansaku, Gakushuin-Universität, Tokyo, Japan; Y. Komiya, Chuo-Universität, Tokyo, Japan.

Vorlesung: Zivilrecht III - Vertragliche Schuldverhältnisse

Termin: Mo 11-13 Uhr

Beginn: 14.10.1996

Eignung: Ab 4. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt, bei unterschiedlicher Gewichtung in der Darstellung, die im 2. Buch / 7. Abschnitt des BGB geregelten Vertragsschuldverhältnisse (mit Ausnahme der gesellschaftsrechtlichen Schuldverhältnisse) und gibt einen Überblick über die wichtigsten der gesetzlich nicht geregelten Schuldverhältnisse (wie etwa Leasing, Factoring und Franchising). Einen besonderen Schwerpunkt bilden jeweils Leistungsstörungs- und Haftungsfragen, namentlich im Kaufrecht.

Literatur: Lehrbücher zum Besonderen Teils des Schuldrechts. - Schrifttumshinweise im Skript und in der Vorlesung.

Vorlesung: Aufbauveranstaltung im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Termin: Di 16.00-18 Uhr (nicht an Gremiensitzungstagen - ein Terminplan wird ausgehängt)

Beginn: 15.10.1996

Eignung: Für Studenten der Wirtschaftswissenschaft (Wahlfachgruppe Recht)

Inhalt: Fortsetzung des im SS 1996 begonnenen, auf zwei Semester angelegten Aufbaukurses. In diesem Semester werden das Personengesellschaftsrecht und die Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts behandelt.

Literatur: Kommentierte Schrifttumshinweise zu Beginn der Vorlesung.

Seminar: International Commerical Arbitration - Seminar zum Willem C. Vis International Arbitration Moot 1996/97 (zusammen mit RA Dr. G. Wegen, Stuttgart).

Termin: In mehreren Blöcken über das Semester; genaue Termine gemäß Bekanntgabe und Aushang .

Moot Court in Wien (1.- 4. April 1997).

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt: Das Seminar steht in Zusammenhang mit dem Willem C. Vis International Arbitration Moot 1996/97. Es behandelt Rechtsfragen des im Rahmen des Moot präsentierten Falles und dient zugleich der Vorbereitung der Tübinger Teilnehmer am Moot Court-Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die von ihnen geforderten schriftlichen Darlegungen.


Professor Dr. Ulrich BÄLZ

Dienstzimmer: Neue Aula, DG, Zi. 309, 310, Tel. 29 74355

Sekretariat: Frau Römer, Tel. 29 78129

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Buddee, Kalbitz, Leicht (Tel. 79 74501)

Vorlesung: Wertpapierrecht

Termin: Mi 9-11 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Ab 6. Semester

Inhalt: Grundzüge des Wertpapierrechts mit dem Schwerpunkt auf Wechsel und Scheck. Mitbehandelt werden die Grundlagen des Zahlungsverkehrs. - Veranstaltung i.S. der Wahlfachgruppe § 5 Abs. 4 Ziff. 5 JAPrO 1993.

Literatur: Zöllner, Wertpapierrecht, 14. Aufl. 1987; Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 12. Aufl. 1986; Meyer/Cording, Wertpapierrecht, 3. Aufl. 1995; Richardi, Wertpapierrecht, 1987; Müller-Christmann/Schnauder, Wertpapierrecht, 1992; Sedatis, Einführung in das Wertpapierrecht, 1988.

Übung: Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene

Termin: Mo 14-16 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Voraussetzung sind solide Grundkenntnisse auf dem Gesamtgebiet des Bürgerlichen Rechts (einschließlich Familien- und Erbrecht) sowie der erfolgreiche Besuch einer Übung im Zivilrecht für Anfänger.

Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit ausgegeben. Der Text der Aufgabe liegt ab 12.07.1996 im Juristischen Seminar aus. Abgabe zu Beginn der ersten Übungsstunde am 21.10.1996 (Ausschlußfrist !)

Examenskurs: Zivilrechtlicher Klausuren-Trockenkurs

Termin: Mi 17-19 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 7. Semester (Examenskandidaten)

Inhalt: Einübung in die sachliche und methodische Bearbeitung von Examensklausuren.


Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.

Professor Rolf BENDER

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung bzw. nach Vereinbarung

(Anschrift: Dürrweinstaffel 5, 70599 Stuttgart)

Kompaktseminar: Forensische Rhetorik, Argumentationslehre

Termin: Fr 15.11.1996, 9-17 Uhr

Sa 16.11.1996, 9-13 Uhr

Ort: Raum 240, Neue Aula, 2. OG

Eignung / Inhalt: Niemand argumentiert so viel, und niemand versucht so häufig zu überzeugen, wie die Juristen. Trotzdem wird das Thema des Seminars in der Juristenausbildung meist ausgespart. Das Seminar soll den Teilnehmern wenigstens einige Grundbegriffe vermitteln und diese mit Übungen (vor der Videokamera) vertiefen.

Es gibt nur einen Teilnahmeschein, der zu nichts berechtigt. Es können nur 12 Teilnehmer zugelassen werden. Interessenten melden sich bitte schriftlich bei mir mit einer kurzen Begründung, weshalb sie an diesem Seminar teilnehmen wollen. Die zugelassenen Teilnehmer erhalten von mir Nachricht. Ende der Meldefrist: 26. Juli 1996.


Richter am Amtsgericht

Dr. Gerd DÄHN

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung: Strafverfahrensrecht einschließlich Gerichtsverfassung

Termin: Mo 12-13 Uhr, Di 16-18 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Grundzüge des Strafprozeßrechts. Dem Hörer soll ein anschauliches, praxisnahes Gesamtbild vermittelt werden. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung ist geplant.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.


Professor Dr. Armin DITTMANN, Universität Hohenheim

Dienstzimmer: Lehrstuhl für Öffentliches Recht,Tel. 0711/ 459 2791; Fax 0711/ 459 3438

Sekretariat: Frau F. Berthel (Tel. 0711/ 459 2792)

Sprechstunde: Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

Assistenten: Ass. Chr. Arnold, Ass. M. Bermanseder

Vorlesung: Wirtschaftsverwaltungsrecht (mit Schwerpunkt Gewerberecht - § 5 Abs. 4 Nr. 11 JAPrO)

Termin: Mo 8.00-10 Uhr

Beginn: 14.10.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Die Lehrveranstaltung wendet sich insbesondere an alle wirtschaftlich intertessierten Juristen. Behandelt werden die Grundentscheidungen der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes unter Einschluß völker- und europarechtlicher Vorgaben, die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die Grundzüge des Gewerberechts im engeren (GewO, HandwO) und weiteren Sinne (z.B. Außenwirtschaft, öffentliches Verkehrsrecht, Energiewirtschaft) sowie das Subventionsrecht. Die Vorlesung dient zudem der bereichsspezifischen Wiederholung und Vertiefung von Grundfragen des Verfassungsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts.

Literatur: H.W. Arndt, Wirtschaftsverwaltungsrecht, in: U. Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 1995, S. 753 ff.; P. Badura, Wirtschaftsverwaltungsrecht, in: E. Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, S. 201 ff.; B.-O. Bryde, Außenwirtschaftsrecht, in: Achterberg/Püttner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. I, 1990, S. 255 ff.; D. Ehlers, Wirtschaftsaufsicht, in: Achterberg/Püttner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. I, 1990, S. 65 ff.; W. Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl. 1994; H. Mösbauer, Staatsaufsicht über die Wirtschaft, 1990; G. Püttner, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 1989; S. Robinski, Gewerberecht, 1983; R. Schmidt, Öffentliches Wirtschaftsrecht. Allgemeiner Teil, 1990; Besonderer Teil I und II, 1995; R. Stober, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 10. Aufl 1996; ders., Handbuch des Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrechts, 1989. -- Weitere Literaturhinweise sowie Arbeitsunterlagen in der Vorlesung.


Rechtsanwalt

Professor Dr. Klaus-Peter DOLDE

Sprechstunde: Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

Kolloquium: Öffentliches Recht IV: Besonderes Verwaltungsrecht: Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Termin: Di 18.00-19.30 Uhr, 14-täglich

Beginn: 15.10.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Anhand von neueren Entscheidungen werden aktuelle Fragen des öffentlichen Baurechts behandelt, vor allem das Recht der Bauleitplanung, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ( 29 ff. BauGB), die Baugenehmigung, der Rechtsschutz des Bauherrn und des Nachbarn.

Literatur: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand Mai 1995; Brügelmann u.a., BauGB, Stand August 1995; Battis-Krautzberger-Löhr, BauGB, 05. Aufl. 1996; Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995; Finkelnburg-Ortloff, Öffentliches Baurecht, Bd. I, 3. Aufl. 1995; Bd. II, 3. Aufl. 1994; Hoppe-Grotefels, Öffentliches Baurecht, 1995; Krebs, Baurecht, in: von Münch/Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, S. 299 ff; Erbguth, Bauplanungsrecht, in: Achterberg-Püttner, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. I, 1990, S. 349 ff; Schenke, Bauordnungsrecht, in: Achterberg-Püttner, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. I, 1990, S. 433 ff; Fickert-Fieseler, BauNVO, 8. Aufl. 1995. - Gesetzestexte: BauGB, BauGB-MaßnahmenG, BauNVO, PlanzeichenVO, LBO.


Generalsekretär des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft

Professor Dr. iur. Manfred ERHARDT, Senator a. D.

Sprechstunde: nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

Tel. 0201 / 8401 180, Fax 201 / 8401 303

Vorlesung: Öffentliches Dienstrecht (WFG 12)

Termin: Mo 14.00-17 Uhr (Die Vorlesung [2 SWS] wird blockweise nach Vereinbarung gelesen)

Beginn: 21.10.1996

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt: Geschichte des öffentlichen Dienstes; Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts; verfassungsrechtliche Grundlagen und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Begründung, Veränderung und Beendigung des Beamtenverhältnisses; Einblick in das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst; Personalvertretung.

Veranstaltung gem. § 5 Abs. 4 Nr. 12 JAPrO 1993.

Literatur: Dahm, Beamtenrecht, 2. Aufl. 1993; Fürst/Strecker, Beamtenrecht, 1987; Kienzler, Beamtenrecht in Baden-Würtemberg, 1994; Köpp, Öffentliches Dienstrecht, in Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988; Lecheler, Der öffentliche Dienst, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 1988, 72; v. Münch, Öffentlicher Dienst, in: Besonderes Verwaltungsrecht, hrsg. von I. v. Münch, 8. Aufl. 1988; Post/ Braun, Öffentliches Dienstrecht, Bd. I, 1991; Scheerbarth, Beamtenrecht, 6. Aufl. 1992; Schenke, Fälle zum Beamtenrecht, 2. Aufl. 1990; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 3. Aufl. 1994; Wagner, Beamtenrecht, 4. Aufl. 1994; Weißhaar, Beamtenrecht, 4. Aufl. 1994; Wiese, Beamtenrecht, 3. Aufl. 1988; Wolff/ Bachof/ Stober, Verwaltungsrecht II, 5. Aufl. 1987, S. 453ff: Der öffentliche Dienst.


Professor Dr. Wolfgang ERNST

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 243 ff.,Tel. 29 72501; Fax 29 3304, e-mail: wolfgang.ernst@uni-tuebingen.de(wolfgang.ernst@uni-tubingen.de)

Sekretariat: Frau Rietig (vormittags),Tel. 29 78112

Sprechstunde: nach allen Lehrveranstaltungen

Assistentin: Frau Jaggy, Tel. 29 78107

Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte

Termin: Mi 12-13 Uhr, Fr 10-11 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt: Die Entwicklung des antiken römischen Rechts (Verfassungsrecht und Privatrecht) wird durch vier Stadien hindurch verfolgt:

  1. Das altrömische Recht der Stadt.
  2. Das Hinzutreten des Honorarrechts in der entwickelten Republik.
  3. Die klassische Jurisprudenz des Prinzipats.
  4. Die Kodifikationen des Dominats und Justinians.
Zugleich erfolgt eine Einführung in unsere Quellen.

Literatur: Hausmaninger/ Selb, Römisches Privatrecht und Kunkel, Römische Rechtsgeschichte.

Examensrepetitorium: Zivilrecht I

Termin: Mi 16-18 Uhr, Do 14-16 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 6. Semester

Das Examensrepetitorium wird von Prof. Dr. H. P. Westermann durchgeführt! siehe dort.

Vorlesung: Wiederholungs- und Vertiefungskurs I (anstelle von Prof. Dr. Westermann)

Termin: Di 12-13 Uhr, Do 14-16 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: ab 5./6. Semester, Zivilrechtliche Grundkurse sollten absolviert sein.

Inhalt: Die Lehrveranstaltung dient dem Zweck, die in den zivilrechtlichen Grundkursen erstmals vorgestellten Rechtsinstitute in einer querschnittsartigen Darstellung zu vertiefen, wobei insbesondere die Zusammenhänge zwischen in mehreren Büchern des BGB niedergelegten Regelungen deutlich gemacht werden sollen. In dieser ersten Wiederholung des in den Grundkursen gebotenen Stoffs geht es hauptsächlich um Verständnis für juristische Problemlösungen, deren Auswahl teilweise nach Maßgabe ihrer Examensrelevanz geschieht, ohne daß jedoch in dem Kurs Examensniveau vorausgesetzt oder angestrebt wird. In der Auswahl der darzustellenden Gebiete schließt der Lehrgang an die Veranstaltung Wiederholungs- und Vertiefungskurs Zivilrecht II im SS 1996 an, und es wird auch eine inhaltliche Koordination mit dem im Sommersemester 1997 fortgesetzten Kurs stattfinden.

Die Veranstaltung wird mit einer Darstellung von Problemen der Rechtsgeschäftslehre beginnen, wobei je nach dem Fortgang der Lehrveranstaltung im SS 1996 die Darstellung etwas kürzer oder länger ausfallen wird. Probleme der Inhaltskontrolle (auch nach Maßgabe des AGBG) sollen sich anschließen, ein Schwergewicht der Veranstaltung wird aber sodann auf Fragen der Eigentumsübertragung und des Erwerbs vom Nichtberechtigten liegen. Den Abschluß bildet ein Überblick über schuld- und sachenrechtliche Fragen des Kreditsicherungsrechts. In allen Teilen werden auch die entsprechenden Rechtsinstitute des Handelsrechts, mit geringerer Bedeutung auch des Erbrechts, einbezogen. Eine genaue Gliederung wird am Anfang der Lehrveranstaltung ausgegeben.

Literatur: Medicus, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, 2. Auflage, 1995, Musielak, Grundkurs BGB, 4. Aufl. 1994, Gernhuber, Bürgerliches Recht, 3. Auflage 1991. - Herangezogen werden können ferner auch die einschlägigen Lehrbücher des Zivilrechts, von denen am Anfang der Vorlesung eine Liste ausgegeben wird.

Doktorandenseminar: Aktuelle Probleme des Schuldrechts insbesondere des Kaufrechts

Teilnahme sowie Ort und Zeit nach Vereinbarung.


Professor Dr. med. Klaus FOERSTER

Dienstzimmer: Psychiatrische Universitätsklinik, Osianderstr. 22, Tel. 29 86527, Fax 29 4141

Sprechstunde: Nach Vereinbarung im Sekretariat (Fr. Weimer, Tel. 29 86527)

Assistenten: Dr. Peter Winckler

Vorlesung: Forensische Psychiatrie

Termin: Mo 17.15-18.45 Uhr (Bibliothek Psychiatrische Universitätsklinik)

Beginn: 14.10.1996

Eignung: Fortgeschrittene

Inhalt: Einführung in die Grundlagen der forensischen Psychiatrie

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.


Susanne M. FÖRSTER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 148,Tel. 29 76474

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Übung : Deutsche Rechtssprache (für ausländische Studierende)

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Geeignet für ausländische Studierende und Doktoranden/innen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, die schon fundierte Deutschkenntnisse haben.

Inhalt: In dieser Veranstaltung werden deutschsprachige Rechtstexte aus dem Völkerrecht, Europarecht und dem nationalen deutschen Recht behandelt. Mit Hilfe von Hör-, Sprech-, Lese- und Schreibübungen wird der Fachwortschatz erweitert. Für die deutsche Rechtsprache typische grammatikalische Strukturen werden transparent gemacht. - Ziel ist es, das Hören von Vorlesungen und Vorträgen sowie weiteres selbständiges Arbeiten mit Rechtstexten zu erleichtern. Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein (Anwesenheits-)Schein erteilt werden.

Literatur: Wird in der Veranstaltung vorgestellt.

Bitte beachten Sie : Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmeldung beim Lektorat für Deutsche Sprache, Brunnenstraße 30, 72074 Tübingen montags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr.


Catherine FRANK, Maître en Droit

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Vorlesung: Französische Rechtssprache

Termin: Di 16-18 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: ab 1. Semester. Gute Französischkenntnisse sind Voraussetzung.

Inhalt: Die Veranstaltung ist eine Einführung in die französische Rechtssprache und damit zugleich in das französische Recht. Die behandelten Themen sind dem Grundstudium (D.E.U.G.) an den Rechtsfakultäten in Frankreich entnommen und werden anhand von Urteilen, praktischen Fällen, Lehrbuchauszügen sowie Zeitungsartikeln im Dialog mit den Studenten auf französisch erarbeitet. Hinzu kommen spezielle Übungen mit Fachwörtern und feststehenden Wendungen. Die Teilnehmer lernen, juristische Fachtexte zu lesen, Fachvorträgen zu folgen und darüber zu diskutieren. - Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein (Anwesenheits-) Schein erteilt werden.

Literatur: Doucet, M., Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache, München, Teil 1. Französisch-deutsch, 5.Aufl. 1994, Teil 2. Deutsch-französisch, 5. Aufl. 1994; Cornu, G., Vocabulaire juridique, Paris, P.U.F., 1987; Guillien, R., Vincent, J., Lexique: Termes juridiques, Paris, Dalloz, 10. Aufl. 1995; Guimezanes, N., Introduction au droit français, Baden-Baden, Nomos, 1. Aufl. 1995; Hübner, U., Constantinesco, V., Einführung in das französische Recht, München, Beck, 3. Aufl. 1994.


Manfred GERBLINGER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 140, Tel. 29 74352

e-mail: gerblinger@uni.tuebingen.de(gerblinger@uni.tuebingen.de)

Sprechstunde: Mi, Fr 11-13 Uhr

Vorlesung: Informationsrecht - Rechtswissenschaftliche Vorlesung für Studierende der Informatik und anderer technischer Studiengänge

Termin: Fr 9-11 Uhr

Beginn: 1. Semesterwoche

Eignung, Inhalt und Literatur:

vgl. Vorlesungskommentar der Fakultät für Informatik.


Richter am Oberlandesgericht

Professor Dr. Hans-Ludwig GÜNTHER

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 143 ff., 29 74903

Sekretariat: Frau Sühring (vormittags), 29 78131

Sprechtstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Dr. Altenhain, Dr. Renzikowski ( 29 74904)

Übung: Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene

Termin: Mi 14-16 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Nach dem Studienplan ab 4. Semester nach erfolgreicher Teilnahme an den Übungen im Strafrecht für Anfänger.

Inhalt: Die Teilnehmer an den Übungen sollen lernen, ihr theoretisches Wissen im Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts zur Lösung konkreter Fälle anzuwenden. Diesem Zweck dienen mündliche Fallbesprechungen sowie die Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten).

Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Vorlesungswoche des Sommersemsters 1996 ausgegeben. Sie ist abzugeben in der ersten Übungsstunde am 16.10.1996

Die Termine für die schriftlichen Arbeiten werden zu Beginn der Übungen bekanntgegeben.

Repetitorium: Examensrepetitorium Strafrecht I (Besonderer Teil)

Termin: Mi 11-13 Uhr, Do 9-11 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Geeignet für Studierende ab dem 6. Fachsemester, die die Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene mit Erfolg absolviert haben und sich auf die Erste juristische Staatsprüfung vorbereiten wollen.

Inhalt: Wiederholung und Vertiefung des Besonderen Teils des Strafrechts, unter besonderer Berücksichtigung prüfungsrelevanter Themen und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Seminar: Seminar zum Strafrecht

Termin: Blockseminar vom 23.01.-26.01.1997 im Berghaus Iseler, Oberjoch (Allgäu)

Eignung: Geeignet für Studierende, die die Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene mit Erfolg absolviert haben, an medizinisch-ethischen Fragestellungen interessiert und bereit sind, ein schriftliches Referat zu übsernehmen sowie es mündlich zur Diskussion zu stellen.

Inhalt: Das Seminar erörtert grundlegende höchstrichterliche Urteile zum Strafrecht.

Es handelt sich um ein Seminar i.S. der JAPrO, des § 6 Abs. 1 b PromO - bzw. bei rechtshistorischem Zuschnitt - des § 6 Abs. II PromO.

Die Referatsthemen werden Ende Juni 1996 durch Aushang bekannt gemacht. Die Referate werden im Rahmen einer Vorbesprechung Anfang Juli 1996 vergeben.


Professor Dr. Fritjof HAFT

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi. 127-130, Tel. 29 72553; Fax 29 5258 , e-mail: haft@uni-tuebingen.de(haft@uni-tuebingen.de)

Sekretariat: Frau Schoop (vormittags), Tel. 29 78115

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: Ass. Manfred Gerblinger, Tel. 29 74352

Vorlesung: Strafrecht I (Allgemeiner Teil)

Termin: Mi 16-18 Uhr, Do 14-16 Uhr

Beginn: 1. Semesterwoche

Eignung: 2. Semester (siehe Studienplan)

Inhalt: Ausgewählte Kapitel des Allgemeinen Teils in Verbindung mit einfachen Problemen aus dem Besonderen Teils. Aufgabe des Strafrechts, nullum-crimen- Grundsatz und Folgerungen. Deliktsaufbau, wichtigste Grundsätze aus Handlungslehre, Rechtswidrigkeiten- und Schuldlehre.

Parallel zu der Veranstaltung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät gehalten.

Literatur: Die Lehrbücher zum Allgemeinen Teil von Baumann-Weber, Blei, Jescheck, Maurach-Zipf bzw. Maurach-Gössel-Zipf, Schmidhäuser, Stratenwerth, Welzel, Wessels und Haft.

Zum Nacharbeiten besonders hilfreich auch der Studienkurs von Eser.

Rechtsphilosophisches Seminar: Verhandeln - die Alternative zum Rechtsstreit

Termin / Eignung / Inhalt: ab 5. Semester, Blockseminar (siehe Aushang)

Literatur: Haft, Verhandeln - die Alternative zum Rechtsstreit, C.H. Beck, 1992.

Seminar: Internet und andere Kommunikationsnetze - ein rechtsfreier Raum?

gemeinsam mit Prof. Helmut Ketz (FH Reutlingen) und RAss. Manfred Gerblinger

Termin: Do 16-18 Uhr

Beginn: 1. Semesterwoche, siehe Anschlag

Eignung: Ab 5. Semester; Computer-Grundkenntnisse unter der Bedienoberfläche Windows; gute Englischkenntnisse.

Inhalt: Die Veranstaltung wendet sich an Studenten und Studentinnen, die sich ein Teilgebiet des neuen Medienmarktes im Zeitalter der Informationsgesellschaft unter juristischer Fragestellung erarbeiten wollen. Exemplarisch wird das öffentliche, internationale Internet betrachtet. Man schätzt, daß zur Zeit ca. 30 Millionen Menschen Zugang zu diesem Netz haben. Dieses Netz ist auf dem Weg vom Wissenschaftsnetz zum electronic commerce und steht exemplarisch für andere Online-Anbieter wie CompuServe, America Online/ Bertelsmann, Europe Online (Burda), T-Online (Telekom AG), Microsoft Network (MSN) u.a.

Die Vorbesprechung und eine technologische Einführung durch Herrn Prof. Ketz findet am Donnerstag, den 11.07.1996 von 14-18 Uhr statt. Es werden ein Überblick über das Medium Internet (Betrachtungsgegenstand des Seminars), eine praktische Einführung in das Surfen im World Wide Web sowie Hinweise zur Bearbeitung der Referate (Quellen, Literatur) gegeben.

Die Seminarthemen werden durch Aushang bekanntgegeben und bei der Vorbesprechung vergeben.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b und § 5 Abs. 4 Nr. 1c und § 13 JAPrO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. b) PromO 1988.

Literatur: Siehe Vorbesprechung. Alle relevanten Informationen im Internet:

http:// www.eff.org/papers/

ftp:// rtfm.mit.edu/pub/usenet/news.answers/internet-services/ book-list

http:// www.ask.uni-karlsruhe.de

COMPUTER-Kurse:

Vorlesungsvorbereitende bzw. -begleitende Computer-Kurse:

zusammen mit Assistenten

Hinweis: Auch in den Ferien finden Kurse statt, siehe dort .

Die Kurse werden mehrfach (Blockveranstaltung) angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt ; die Teilnehmerlisten zu den einzelnen Veranstaltungen liegen bei der Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula) aus.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung WordPerfect für DOS

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung WordPerfect für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.)

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Lotus Ami Pro für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.)

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Microsoft Word für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.)

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Es werden einerseits die Möglichkeiten einer grafischen Benutzeroberfläche am Beispiel von Microsoft Windows dargestellt, andererseits wird ein Überblick über wesentliche Funktionen - Management der Windowsprogramme, Datei-Manager usw. - gegeben.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in das Internet

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

    Inhalt:
  1. Einführung: Technische Voraussetzungen (kurz), Unix-System als Grundlage, Überblick über die Möglichkeiten.
  2. E-Mail: Elektronische Post; Adressierung; Weltweite Suche nach Teilnehmern mit NETFIND; Versendung von Text und Binärdaten mit dem Multimedia-fähigen E-Mail-Programm PINE.
  3. Gopher: Menüorientierter Zugang zu fast allen Resourcen des INTERNET (Datenbanken, Bibliotheken...)
  4. Telnet : Benutzung von Telnet; Recherche in amerikanischen juristischen Bibliotheken.
  5. FTP : Download von Dateien aus internationalen Archiven; Software aus dem Archiv der Universität/ GH Paderborn; Supreme Court Entscheidungen aus Washington; Suche nach Dateien mit ARCHIE.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in die Benutzung des Scanners

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger mit Grundkenntnissen in der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows

Inhalt:
  1. Scannerbedienung, Bedienung der Software
  2. Grafik einscannen und in unterschiedlichen Formaten und Auflösungen speichern
  3. Grafik bearbeiten
  4. Grafik mit Software OmniPage einscannen und in unterschiedliche Textverarbeitungsformate konvertieren (Hoch- und Querformat, mehrere Spalten)
  5. Unterschiedene Datenformate bearbeiten (PCX, TIF, BMP etc.).

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.


Professor Dr. Martin HECKEL

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 146 ff., Tel. 29 72971

Sekretariat: Frau Peter, Zi. 146 b, 29 78125

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Assistenten: Dr. Hammer, Klostermann, Fr. Krauß, Fr. Mohr (Tel. 29 78144) Dr. Kraus, Traulsen (Tel. 29 72954)

Übung: Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (A-K)

zusammen mit Ministerialrat Professor Dr. Solte (L-Z)

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Ab 6. Semester

Inhalt: Die Übung dient der Vertiefung öffentlich-rechtlicher Kenntnisse und berücksichtigt thematisch die in der JAPrO vorgeschriebenen Schwerpunkte. Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger (Nachweis durch Übungsschein) sowie Kenntnisse aus den Vorlesungen Öffentliches Recht I-V und Verwaltungsprozeßrecht.

Es werden 2 Hausarbeiten und 2 Klausuren geschrieben. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn eine Hausarbeit und eine Klausur jeweils mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit vor dem Semester ausgegeben. Wegen der großen Zahl der Übungsteilnehmer wird zur Erleichterung der Seminarbenutzung die Arbeitszeit über 14 Wochen gestreckt; die normale Bearbeitungszeit beträgt jedoch ca. 3 Wochen.

Ausgabe der Ferienhausarbeit : Fr 12.07.96 (bei der Seminaraufsicht), Abgabetermin: Mi 16.10.96 (in der Übung bzw. Datum des Poststempels).

Literatur: Brauner/Stollmann/Weiß, Fälle und Lösungen zum Staatsrecht, 4. Aufl. 1994; Broß/Ronellenfitsch, Besonderes Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht, 4. Aufl. 1991; Faber, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 1995; Gornig/Jahn, Fälle zum Sicherheits- und Polizeirecht, 1994; Gubelt, Fälle zum Bau- und Raumordnungsrecht, 4. Aufl. 1995; Kisker/Höfling, Fälle zum Staatsorganisationsrecht, 2. Aufl. 1996; v. Mutius, Kommunalrecht, 1996; Robbers, Verfassungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, 1996; Rüfner/von Unruh/Borchert/Muckel, Öffentliches Recht I, 6. Aufl. 1994; Schoch, Grundfälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, JuS 1994, S. 391 ff., 479 ff., 570 ff., 667 ff., 754 ff., 849 ff., 934 ff., 1026 ff., JuS 1995, S. 30 ff., 215 ff., 307 ff., 504 ff.; ders., Übungen im Öffentlichen Recht II, 1992; Schmalz, Verwaltungsrecht. Fälle und Lösungen, 2. Aufl. 1995; Schmidt-Jortzig/Ipsen/Heyen, 40 Klausuren aus dem Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 1996; Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 9. Aufl. 1993; Stender-Vorwachs, Prüfungstraining Staats- und Verwaltungsrecht, 2 Bde., 2. Aufl. 1993; Stern, Verwaltungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, 7. Aufl. 1995; Teubner, Die Examens- u. Übungsklausur im Bürgerl. Recht, Strafrecht u. Öffentl. Recht, 4. Aufl. 1995; Wahrendorf/Lemke, Besonderes Verwaltungsrecht - Fälle mit Lösungen, 1993.

Vorlesung: Kirchenrecht

Termin: Do 9-11 Uhr, Fr 9-10 Uhr

Beginn: 17.10.1996

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt: Die Lehrveranstaltung umfaßt die Geschichte und das System des Kirchenrechts. Sie zeigt die freie, charismatische Ordnung der Urgemeinde, ihre allmähliche rechtlich-institutionelle Verfestigung zur Bischofskirche, deren Erhebung zur Staatskirche des Römischen Reiches im sog. Konstantinischen System, sowie die Verfremdung und Feudalisierung der Kirche in der Königskirchenherrschaft der Ottonen und Salier und in der germanischen Eigenkirchenherrschaft im Niederkirchenwesen. Sie behandelt die kirchliche Sammlung seit der Cluniazenserreform, den epochalen Streit zwischen Kaiser und Papst (Canossa, Wormser Konkordat 1122), die Entstehung des kanonischen Rechts und des Papalsystems seit dem 12. Jahrhundert, die Auseinandersetzung zwischen Konzil und Papst von den Reformkonzilien des 15. Jahrhundert bis zum 2. Vatikanum, sowie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bis zur Gegenwart. -- Das System des katholischen Kirchenrechts bringt einen Überblick über die Rechtsstellung von Papst, Kurie, Konzil, Bischöfen, Priestern und Laien, das Ämterrecht, Ordensrecht, Sakraments- und Sachenrecht, Prozeß- und Strafrecht in der Gestaltung des Codex Juris Canonici und seiner Reform.

Die Geschichte des evangelischen Kirchenrechts umreißt die rechtstheologischen Grundpositionen der Reformation über Kirche, Recht, Obrigkeit, Amt, Reich Gottes und Reich der Welt, Widerstandsrecht u.a., schildert das protestantische Staatskirchentum sowie das Reichskirchenrecht des Konfessionellen Zeitalters (Augsburger Religionsfriede 1555 und Westfälischer Friede 1648), das erstmals - modellartig - Koexistenzstrukturen gegenüber dem Alleinvertretungsanspruch und Wiedervereinigungsstreben der beiden Konfessions- und Weltanschauungsblöcke durchgeprobt hat. Die Aufklärung führt zur Gewissensfreiheit und zum Kirchenbegriff der Religionsgesellschaften (vgl. Art. 137 III WRV), zur Abschichtung der Kirche vom Staat im 19. Jahrhundert, zur Entfaltung der Kirchenfreiheitsgarantie und zur Demokratisierung in der Synodal- und Presbyterialverfassung, die unter dem Summepiskopat des Landesherrn mit Elementen der Konsistorialverfassung verschmilzt. -

Ein Abriß des geltenden evangelischen Kirchenrechts umfaßt die Verfassungstypen der Landeskirchen, ihre Regelung von Bekenntnis und Recht, Bischofsamt (bzw. Kirchenpräsidenten) und Synode, Kirchenverwaltung, Pfarramt und Gemeinde, Wahlrecht, Sakramentsrecht, Diakonie, sodann die Zusammenschlüsse in der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), EKU (Evangelische Kirche der Union), VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland), dem Lutherischen Weltbund und dem Ökumenischen Rat der Kirchen.

Die Vorlesung dient dem Erwerb der erforderlichen Kenntnisse in der Wahlfachgruppe Nr. 1 d) (§ 5 Abs. 4, § 8 Abs. 1 Nr. 2 JAPrO [1993]).

Literatur: Erler, Kirchenrecht, 5. Aufl. 1983; Feine, Kirchl. Rechtsgeschichte. [Bd. 1] Die kath. Kirche, 4. Aufl. 1964; Friedrich, Einführung i. d. Kirchenrecht, 2. Aufl. 1978; Listl/Müller/Schmitz (Hg.), Handbuch des kath. Kirchenrechts, 1983; Listl/Pirson (Hg.), Handbuch des Staatskirchenrechts d. Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl./2 Bde. 1994/96; Stein, Evang. Kirchenrecht, 3. Aufl. 1992; J. Heckel, Das blinde undeutliche Wort Kirche, 1964; M. Heckel, Gesammelte Schriften. Staat- Kirche- Recht- Geschichte, 2 Bde. 1989; ders., Deutschland im konfessionellen Zeitalter, 1983; ders., Zur Ordnungsproblematik des Staatskirchenrechts im säkularen Kultur- und Sozialstaat, JZ 1993, 425 ff.; ders., Gleichheit oder Privilegien? Der Allg. u. d. Besondere Gleichheitssatz im Staatskirchenrecht, 1993.

Seminar: Grundprobleme und aktuelle Fragen des deutschen Staatskirchenrechts in Geschichte und Gegenwart

Termin: Di 19-21 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: Für Studenten aller Semester

Inhalt: Das Seminar befaßt sich mit ausgewählten Grundproblemen aus der Geschichte und der Gegenwart des deutschen Staatskirchenrechts und soll zu einigen aktuellen, in Theorie und Praxis umstrittenen Fragen ausmünden. Das deutsche Staatskirchenrecht ist aus einer langen Kette leidvoller Konflikte entstanden und hat die daraus gewonnenen Erfahrungen in ein ausdifferenziertes, ausgewogenes Rechtssystem eingebracht. Dieses sucht die Freiheit und Gleichheit verschiedener Religionsgemeinschaften in der pluralistischen Gesellschaft mit den säkularen demokratisch und rechtsstaatlich bestimmten Staatszwecken auszugleichen und so die Einheit der staatlichen Rechtsordnng zu gewährleisten. Die Verschiedenheit zwischen dem bekenntnisbestimmten Recht der Religionsgemeinschaften und dem bekenntnisneutralen Recht des Staates führt zu Spannungen und Gegensätzen, die das Staatskirchenrecht seit Jahrhunderten behutsamen, freiheitlichen Lösungen zugeführt hat.

Die Referate werden nach der Priorität der Anmeldung am Ende des SS 96 vergeben. Anmeldung bei Herrn Dr. Kraus, Zimmer 146 c, Neue Aula oder 29 72954 / 29 78125.

Für Juristen: Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. b, § 5 Abs. 4 Nr. 1 d) JAPrO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. b) sowie Abs. 2 PromO 1988 (rechtsgeschichtliches Seminar, das die rechtshistorisch-exegetische Übung nach § 4 Abs. 1 lit. c) ersetzt).

Für Theologen: Das Seminar ist ein Hauptseminar im Rahmen der Evangelisch-theologischen Fakultät. Auf die Erstattung eines Referates wird ein Hauptseminarschein für die Fächer Kirchengeschichte, Kirchenordnung erteilt.


Professor Dr. Burkhard HESS

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 257, Tel. 29 72557

Sekretariat: Frau Nesch, Tel. 29 78117

Sprechstunde: nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: N.N.

Vorlesung: Zwangsvollstreckungsrecht

Termin: Mi 11-13 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Gegenstand der Vorlesung ist das 8. Buch der ZPO (§§ 704-945); behandelt werden die examensrelevanten Fragen der Zwangsvollstreckung und des vorläufigen Rechtsschutzes. Schwerpunkte der Vorlesung sind - neben einem allgemeinen Überblick zur Zwangsvollstreckung - die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, die unterschiedlichen Vollstreckungsarten sowie insbesondere die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung.

Literatur: Arens/Lüke, Zivilprozeßrecht, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung, 6. Aufl. 1994; Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1987; Jauernig, Zwangsvollstreckngsrecht, 20. Aufl. 1990; Lippross, Zwangsvollstreckungsrecht, 1995; Musielak, Grundkurs ZPO, 3. Aufl. 1995; Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 1993; Schlosser, Zivilprozeßrecht Bd. 2: Zwangsvollstreckung, 1984. - Weitere Literaturangaben, speziell zu den 'großen' Lehrbüchern, zu Fallsammlungen und Klausurenbüchern erfolgen in der 1. Vorlesungsstunde. Dort wird eine detaillierte Gliederung zur Vorlesung ausgegeben.

Vorlesung: Zivilrecht III: Außervertragliches Schuldrecht

Termin: Mi 16-17 Uhr, Do 8.30-10 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt: Gegenstand der Vorlesung sind das außervertragliche Schuldrecht, insbesondere Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag. Mitbehandelt wird das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Die dogmatischen Probleme sollen anhand von Prüfungsschemata und im systematischen Zusammenhang erarbeitet werden. Eine ausführliche Gliederung wird zu Beginn der Vorlesung ausgegeben, in der Vorlesung werden einzelne Fälle ausgegeben und besprochen.

Literatur: Beuthin/ Weber, Schuldrecht II, 2. Aufl. 1987; Buchner/ Roth, Schuldrecht III, 2. Aufl. 1984; Köhler, BGB, Recht der Schuldrechtsverhältnisse II (einzelne Schuldverhältnisse), 14. Aufl. 1995; Larenz/ Canaris, Schuldrecht II/2, 13. Aufl. 1994; Loewenheim, Bereicherungsrecht, 1989; Medicus, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 2. Aufl. 1986 und Schuldrecht II Besonderer Teil, 7. Aufl. 1995.

Vorlesung: Freiwillige Gerichtsbarkeit I (WFG 2)

Termin: Do 11-12 Uhr

Beginn: 17.10.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung erstreckt sich, jeweils im Wintersemester beginnend, über 2 Semester. Dargestellt werden die allgemeinen Verfahrensgrundsätze der Freiwilligen Gerichtsbarkeit jeweils im Zusammenhang bzw. im Kontrast zu den entsprechenden Instituten des Zivilprozeßrechts.

Nach der Neufassung der JAPrO vom 29.03.1993 gehört die Freiwillige Gerichtsbarkeit zwar nicht mehr zum Pflichtstoff. Sie eignet sich aber zur Vertiefung der Kenntnisse im Verfahrensrecht. Als WFG 2 (§ 5 IV JAPrO 1993) ist die Freiwillige Gerichtsbarkeit insbesondere künftigen Richtern, Notaren und Rechtsanwälten zu empfehlen.

Literatur: Brehm, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2. Aufl. 1993; Habscheid, FG, 7. Aufl. 1983; Kollhosser/Bork, FG (PdW), 1992; Zimmermann, Praktikum der FG, 4. Aufl. 1991.

Seminar: Rechtsfragen des Sports im Zivil- und Zivilprozeßrecht

Termin: Mi 19-21 Uhr

Beginn: 16.10.1996 (Vorbesprechung)

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Zunehmende Kommerzialisierung und Professionalisierung rücken das Sportgeschehen (national und international) immer mehr in das öffentliche Interesse. Hiervon bleibt das Recht nicht unberührt. Spektakuläre Fälle (z.B. Katrin Krabbe, Butch Reynolds, Bosman) haben das allgemeine Interesse an den juristischen Hintergründen des Sportgeschehens verstärkt. Das Seminar will den zivilrechtlichen und prozessualen Fragestellungen des Sports nachgehen; insbesondere die Verflechtungen von nationalem und internationalem Sportrecht und die Rolle der (internationalen) Verbände untersuchen. Besonderes Augenmerk soll dabei der Frage nach dem effektiven Rechtsschutz im Sport gelten.

Eine Liste mit den Seminarthemen liegt im Lehrstuhlsekretariat aus.

Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 II b JAPrO 1993 und Seminarveranstaltung i.S.v. § 4 I b,§ 5 II PromO 1988 (Promotionsschein).


Privatdozent Dr. iur. Dr. phil. Eric HILGENDORF

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Seminar: Aktuelle Probleme der 185 ff StGB

Termin / Eignung / Inhalt : siehe Anschlag.

Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 II b JAPrO 1993 und § 4 I PromO 1988.


Professor Dr. phil. Otfried HÖFFE

Dienstzimmer: Philosophisches Seminar, Zi. 320, Tel. 29 76085, Fax 29 5295

Bursagasse 1, 72070 Tübingen

Sekretariat: Frau Römer, Zi. 317, Tel. 29 74549

Sprechstunde: nach der Vorlesung und Mi 18-19.30 Uhr während des Semesters, in den Semesterferien: Anmeldung im Sekretariat

Assistenten: Dr. Rapp (Zi. 318, Tel. 29 77044) Dr. Merle (Zi. 322, Tel. 29 77044) Dr. Horn (Zi. 323, Tel. 29 74544)

Vorlesung: Kant, Kritik der reinen Vernunft

Termin: Do 10-12 Uhr

Beginn: 17.10.1996

Eignung: Für Fortgeschrittene und interessierte Anfänger

Inhalt: Auf dem Höhepunkt der europäischen Aufklärung entfaltet Kant eine neue Art des Denkens, die kritische Tranzendentalphilosophie. Sie hat bis heute eine nicht lediglich historische, sondern auch systematische Bedeutung. Die Vorlesung will in das neue Denken einführen, in ihre erste Darstellung, die Kritik der reinen Vernunft. Wir befassen uns zwar auch mit der berühmten transzendentalen Deduktion der Kategorien, legen aber ebensoviel Wert auf die transzendentale Ästhetik, die metaphysische Deduktion, die Grundsätze und die transzendentale Dialektik. Wir fragen z.B.: Ist die Welt mathematisch verfaßt? Gibt es transzendentale Prinzipien für die Naturwissenschaft? Was sagt die Erkenntnistheorie zur Freiheit?

In der Auseinandersetzung mit Kant lernt man überhaupt zu philosophieren. Die Vorlesung wendet sich daher auch an Anfänger. (Für sie findet zusätzlich ein die Vorlesung begleitendes Proseminar von Herrn Dr. Merle) statt.

Literatur: Zur Vorbereitung empfiehlt sich zu lesen: I. Kant, Kritik der reinen Vernunft, Vorreden zur 1. und zur 2. Auflage und die Einleitung. --

Zur Orientierung vgl. O. Höffe, Kant, München 41996, Teil II.

Hauptseminar: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit

Termin: Mi 16.00-18.30 Uhr (3-stündig),

Beginn: 16.10.1996

Inhalt: Der englische Sprachraum verdankt John Rawls das wichtigste Werk zur politischen Ethik des zwanzigsten Jahrhunderts: Eine Theorie der Gerechtigkeit (1971). Die weltweite Rehabilitierung der praktischen Philosophie, die auch heute noch anhaltende Konjunktur der Ethik einschließlich ihrer angewandten Teildisziplinen, ist maßgeblich von Rawls' monumentalem Werk angestoßen worden.

Um nur einige zentrale Leistungen des Buches zu nennen: Rawls aktualisiert das vorher bereits totgesagte vertragstheoretische Argument der neuzeitlichen politischen Philosophie; er führt einen Paradigmenwechsel in der amerikanischen Debatte herbei: vom Utilitarismus zum Kantianismus und von der metaethischen zur normativen Diskussion; und er bezieht in die traditionelle philosophische Thematik auch Beiträge der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ein, darunter Ergebnisse der Spieltheorie und der Gütertheorie.

Das Intensivseminar gipfelt in einem Rawls-Symposium mit auswärtigen Referenten.

Jeder Teilnehmer trägt sich vorab oder in der ersten Sitzung für ein Protokoll ein (für einen unbenoteten Schein) oder für ein Referat, das anschließend, spätestens bis 15.03.1997 , ausgearbeitet wird (für einen benoteten Schein).

Themen und Literaturliste im Sekretariat (Zi. 317) erhältlich.

Literatur: Textgrundlage: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 1975.

Zur Einführung: O. Höffe (Hrsg.): Über John Rawls' Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 1977 (besonders die Texte von Hart, Barry, Höffe).

Oberseminar: Neuerscheinungen zur theoretischen Philosophie Kants

Termin / Beginn: siehe Aushang (vermutlich freitag nachmittags)

Eignung: nach Vereinbarung und nur nach persönlicher Anmeldung vor Seminarbeginn

Inhalt: In diesem Semester (und dem nächsten Sommersemester) werden einige neuere Publikationen zu Kant, insbesondere zur Kritik der reinen Vernunft , diskutiert. Eine erste Literaturliste ist ab 16.09.1996 im Sekretariat (Zi. 317) erhältlich.

Proseminar: Platon: Theaitetos

(gemeinsam mit Dr. Horn)

Termin: Mi 14-16 Uhr, Raum X

Beginn: siehe Anschlag

Inhalt: Der Theaitetos ist sachlich einer der interessantesten platonischen Dialoge und zugleich einer der zentralen Texte der antiken Erkenntnistheorie. Gesucht wir in ihm eine Definition von "episteme" - ein Begriff, mit dessen Übersetzung als Wissen, Wissenschaft oder Erkenntnis die sachlichen Schwierigkeiten bereits beginnen. Drei Vorschläge werden diskutiert: episteme ist (1) Wahrnehmung, (2) wahre Meinung und (3) wahre Meinung verbunden mit einer Erklärung. Die erste Position, hinter der sich der Sensualismus des Protagoras (mitsamt dem Homo-mensura-Satz) verbirgt, erfährt eine klare Ablehnung. Daß auch die zweite These zurückgewiesen wird, legt sich zumindest nahe, wenn man an Platons Unterscheidung von episteme und doxa (Meinung) in den früheren Dialogen denkt. Die Verwerfung der dritten Position überrascht hingegen, denn der Dialog Menon scheint eben diese Auffassung zu vertreten. - Wir werden die drei Lösungen ausführlich daraufhin untersuchen, ob sich Platons eigene Auffassung im Text angedeutet findet. Dazu ziehen wir auch Textstellen aus anderen Dialogen heran. Schließlich versuchen wir wenigstens einen knappen Vergleich von Platons Wissensbegriff mit demjenigen einer cartesischen oder zeitgenössischen Erkenntnistheorie.

Benotete Scheine aufgrund von Referat und Hausarbeit (in der Regel auf Grundlage des Referats); bloße Teilnehmer übernehmen ein Protokoll. - Griechischkenntnisse sind vorteilhaft, werden aber nicht vorausgesetzt.

Literatur: Text / Übersetzung:

Zur Anschaffung empfohlen: Platon, Theätet. Griechisch/Deutsch, übersetzt und herausgegeben v. E. Martens, Stuttgart 1981: Reclam (aber auch jede andere Textausgabe und Übersetzung).

Literatur: Zur allgemeinen Einführung: H. Görgemanns, Platon, Heidelberg 1994: Carl Winter. - Zum episteme-Begriff Platons: J. Moravcsik, Understanding and Knowledge in Plato's Philosophy, in: Neue Hefte für Philosophie 15/16 (1979), S. 53-69.


Professor Dr. rer. pol. Karl KEINATH

Dienstzimmer: Nauklerstr. 47, Zimmer 213, Tel. 29 72562

Sprechstunde: Mi 14.30-15.30 Uhr und nach der Veranstaltung

Vorlesung: Volkswirtschaftslehre für Studierende

der Rechtswissenschaft (mit Klausur) - Teil I

Termin: Fr 9-11 Uhr

Beginn: in der 1. Semesterwoche

Eignung: ab 1. Semester ff. - Pflichtfachveranstaltung -

Inhalt: Grundlagen, Wirtschaftssysteme, Preistheorie, Wettbewerbspolitik, Umweltpolitik, Finanzwissenschaft (Staatseinnahmen, Staatsausgaben, Staatsverschuldung).

Literatur: Wird in der Vorlesung angegeben.


Lehrbeauftragter am Seminar für Allgemeine Rhetorik

Ansgar KEMMANN

Sprechstunde: nach der Veranstaltung und nach Vereinbarung

Praxisseminar: Exercitatio - am Beispiel der Gerichtsrede

Termin: Mi 18-20 Uhr

Beginn: 23.10.1996

Eignung: ab 3. Semester für Studierende, die methodisch und didaktisch interessiert sind.

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer beschränkt. Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung mit Anmeldeschein. Anmeldescheine sind nur erhältlich im Sekretariat des Seminars für Allgemeine Rhetorik (Neuphilologicum, 5.Stock, Zimmer 548) und dort bis Freitag, den 04.10.96 ausgefüllt abzugeben. Bei mehr als 15 Anmeldungen entscheidet das Los.

Inhalt: Übung macht den Meister, auch und gerade in der Rhetorik. Schon in der Antike hat man deshalb versucht, wirksame Übungsfolgen zusammenzustellen - für den Unterricht, aber auch darüber hinaus: für die Arbeit des Redners an sich selbst.

Die Rede vor Gericht hat für die Rhetorik seit altersher Modellfunktion. Jene überlieferten Formen der Einübung rhetorischen Wissens werden daher am Beispiel der Übungen für die Gerichtsrede im Seminar vorgestellt und praktisch erprobt. Für den Juristen von heute eröffnet dieses Übungsprogramm einen heuristischen Rahmen, der seiner eigenen Methodenlehre historische und systematische Tiefe verleiht, indem er sie unter dem ihr vorausliegenden rhetorischen Aspekt zu verstehen lernt.

In der zweiten Hälfte des Semesters werden wir dann einige zeitgenössische Übungen zum Schreiben und Vortragen zum Vergleich heranziehen - insbesondere solche zur juristischen Fallbearbeitung. Der Vergleich hat das Ziel, das Spezifische rhetorisch geleiteter Übung zu verdeutlichen und, ineins damit, ihre Möglichkeiten und Grenzen auszuleuchten.

Literatur: Manfred Fuhrmann: Antike Rhetorik. Eine Einführung, München 1990; Roland Barthes: Die alte Rhetorik. Ein Abriß, in: ders., Das semiologische Abenteuer, Frankfurt/M. 1987; Wolfgang Gast, Juristische Rhetorik, Heidelberg 1992.


Professor Dr. Hans-Jürgen KERNER

Dienstzimmer: Institut für Kriminologie,

Corrensstr. 34, 72076 Tübingen, Tel. 29 72931, Fax 29 72041

e-mail: ifk@uni-tuebingen.de(ifk@uni-tuebingen.de)

www: ../ifk/index.html

Sekretariat: Fr. Haug-Lénert, EG, Tel. 29 72931

Assistenten: Am Lehrstuhl: Rref. Scania Herberger, Tel. 29 72040

Am Institut: Akad. Rat Dr. Klaus Boers, Tel. 29 76139

Sprechstunde: allgemein: Mo 13.30-15 Uhr im IfK bzw. nach den Vorlesungen

LL.M.-Studium in Tübingen

Sprechtstunde für die LL.M.-Kandidaten: Mo 12.00-13.00 Uhr Raum 142, Neue Aula

Krim. Arbeitskreis: Mo 15.30 Uhr (einmal monatlich)

Vorlesung: Kriminologie I (Kriminalität als soziale Erscheinung)

Termin: Mo 8.30-10 Uhr

Ort: Hörsaal Wilhelmstr. 26

Beginn: 14.10.1996

Eignung: 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung befaßt sich mit sogenannten makrokriminologischen Fragen, also Zusammenhängen der Entwicklung und Struktur von Kriminalität als einer Gesamterscheinung mit Entwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Probleme der Messung (Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung) der "Phänomene" werden ebenso behandelt wie die Stufen der sogenannten Ausfilterung von Fällen und Tätern bzw. Verdächtigen. Im übrigen sollen die Studierenden die kriminologischen Denkansätze und Forschungszugänge verstehen lernen. In diesem Rahmen werden auch die für die Makrokriminologie relevanten Kriminalitätstheorien gegeneinander gestellt und kritisch gewichtet.

Lehrveranstaltung für Studenten der WFG 14 (§ 5 Abs. 4 JAPrO 1993)

Literatur: Eine Liste wird zu Beginn der Veranstaltung verteilt und erläutert werden.

Vorlesung: Jugendstrafrecht (WFG 14)

Termin: Di 8.30-10 Uhr

Ort: Hörsaal Wilhelmstr. 26

Beginn: 15.10.1996

Eignung: 5. Semester, Vorkenntnisse über die Grundzüge des Strafverfahrens und der Gerichtsverfassung werden vorausgesetzt, erleichtern auf jeden Fall das Verständnis.

Inhalt: Grundzüge des materiellen Jugendstrafrechts, vor allem Verantwortungsreife, Behandlung von Heranwachsenden, Art und Ausgestaltung der Sanktionen. Besonderheiten des Jugendgerichtsverfahrens, einschließlich Diversion und Täter-Opfer-Ausgleich aufgrund der JGG-Reform. Organisation der Jugendgerichtsbarkeit. Die wesentlichen Bezüge bzw. Übergänge zum Jugendhilfesystem (KJHG und BGB-Familienrecht) werden an geeigneter Stelle mit behandelt.

Lehrveranstaltung für Studenten der WFG 14 (§ 5 Abs. 4 JAPrO 1993).

Literatur: Eine Liste wird zu Beginn der Veranstaltung verteilt und erläutert werden.

Examinatorium: Examenskolloquium WFG 14 (Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug)

Termin: Mo 10.00-12 Uhr

Ort: Hörsaal Wilhelmstr. 26

Beginn: 14.10.1996

Eignung: Ab 7. Semester, Vorausgesetzt wird die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Kriminologie I und II, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht.

Inhalt: Das Examenskolloquium behandelt im zweisemestrigen Zyklus ausgewählte zentrale Themen der WFG 14. Im Rahmen der Kriminologie werden z.B. Kriminalitätstheorien, Fragen der Erfassung der Gesamtkriminalität (Krim-Stat und Dunkelfeld), Zusammenhänge der Entstehung von Verbrechen im Einzelfall (Tat, Täter, Opfer), Stufen und Determinanten von Entdeckung und Verfolgung sowie schließlich Prognose und Sanktionierung angesprochen. Das Jugendstrafrecht und das Strafvollzugsrecht (mit empirischen Bezügen) sollen bevorzugt in Form von Fällen repetiert werden. An geeigneter Stelle werden Probleme des Prozesses und der Vollstreckung eingeflochten.

Lehrveranstaltung für Studenten der WFG 14 (§ 5 Abs. 4 JAPRO 1993).

Literatur: Hinweise werden themenspezifisch in der Veranstaltung genannt.

Seminar: Kriminologisches Seminar zum Strafvollzugsrecht über Mindeststandards / Mindestgrundsätze im Vollzug

(zusammen mit Min.Rat Dr.Rüdiger Wulf, Justizministerium Baden-Württemberg)

Termin: Blockseminar vom 06.02.-08.02.1997 im Henri-Fabri-Institut Blaubeuren

Vorbereitungssitzungen jeweils Do 16.00-18 Uhr am 07.11., 12.12.1996 und 16.01.1997 im Bibliotheksraum des Instituts für Kriminologie

Beginn: 15.10.1996 16.00 Uhr Vorbesprechung mit Themenvergabe.

Eignung: Ab 6. Semester; Der Besuch der Vorlesung "Strafvollzug" oder ähnlicher anderer Lehrveranstaltungen außerhalb der Fakultät ist erwünscht, aber keine formale Bedingung der Zulassung.

Inhalt: Lehre und Rechtsprechung orientieren sich üblicherwiese an möglichst optimalen Regelungen und Programmen für den Umgang des Vollzugs mit Gefangenen. In jüngerer Zeit kommen nun neue Probleme hinzu, wie z.B. die angespannte Haushaltslage der Länder und die Kooperation mit europäischen und außereuropäischen Staaten. Daher gewinnt auch bei der Auslegung des Strafvollzugsgesetzes die Orientierung an sog. "Minima" plötzlich unvermutetes Gewicht. Auch in den deutschen Bundesländern ist der Behandlungsvollzug gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht hat sich wieder vermehrt mit dem Schutz von Grund- und Menschenrechten von Insassen zu beschäftigen. Diese Lage soll mit Blick auf die UNO-Mindeststandards bzw. die Europäischen Mindestgrundsätze genauer analysiert werden. Ggf. kann die Erörterung durch einen Besuch in einer Vollzugsanstalt vertieft werden.

Lehrveranstaltung i.S. v. § 8 Abs. 2 lit b JAPRO 1993 und § 4 PromO 1988.

Literatur: Wird am 15.10.1996 bei der Vorbesprechung benannt werden.

Kriminologisches Seminar: Drogenkriminalität und Drogenpolitik im deutsch-amerikanischen Vergleich

zusammen mit Dr.Elmar Weitekamp

Termin: Blockseminar vom 13.02.-15.02.1997 im Heinrich-Fabri- Institut Blaubeuren

Vorbereitungssitzungen Do 28.11. und 19.12.1996, jeweils 16.00-18 Uhr im Bibliotheksraum des Instituts für Kriminologie.

Beginn: 15.10.1996, 14.00 Uhr Vorbesprechun g mit Themenvergabe.

Eignung: Ab 5. Semester; Englische Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für sinnvolle Beteiligung.

Inhalt: Das Seminar steht im Zusammenhang mit dem deutsch-amerikanischen Austauschprogramm "Criminal Justice Tours" und soll auch der Vorbereitung weiterer Treffen mit amerikanischen Studierenden dienen. Gegenstand des Seminars ist auf der einen Seite die (langjährige) Entwicklung des Drogenkonsums und Drogenhandels sowie die Stuktur der Drogenkriminalität in beiden Staaten, ggf. auch im Vergleich zu anderen Staaten. Auf der anderen Seite soll die Entwicklung von Strafgesetzgebung und Strafverfolgung im Kontext der jeweiligen nationalen und ggf. auch internationalen Drogenpolitik analysiert werden.

Lehrveranstaltung i.S. v. § 8 Abs. 2 lit b JAPRO 1993 und § 4 PromO 1988.

Literatur: Wird bei der Vorbesprechung am 15.10.1996 erläutert.

Hinweis:

Das Institut für Kriminologie bietet im Rahmen des Kriminologie-Wahlfachstudiums für Pädagogen (Sozialpädagogen) als vertiefende Lehrveranstaltung ein Seminar zum Thema Kriminalpolitik im internationalen Vergleich an. Das Seminar wird von Herrn Dr. Elmar Weitekamp (Tel. 29 72041) durchgeführt und ist für Interessenten anderer Studiengänge offen. - Bitte auf gesonderten Aushang achten.


Professor Dr. Ferdinand KIRCHHOF

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel EG, Zi. 59 ff., Tel. 29 72561, Fax 29 4358

Sekretariat: Frau Lorenz- Wenturis, vormittags, Zi. 59a, Tel. 29 78118

Sprechstunde: Nach Vereinbarung im Sekretariat

Assistenten: J. Bloehs, P. Karl (Tel. 29 74546) A. Görner, D. Häussermann, D. Mäck-Schneider, P. Ribeiro-Macedo, I. Schäfer (Tel. 29 78119)

Vorlesung: Einführung in das Steuerrecht

Termin: Do 14-16 Uhr

Beginn: 17.10.1996

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung beginnt mit einer kurzen Darstellung des deutschen Steuersystems. Im Mittelpunkt der folgenden Erörterungen steht ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer), anhand derer exemplarisch System und Besonderheiten des Steuerrechts aufgezeigt werden sollen. Nachfolgend werden die Steuerrechtfertigungslehren und das Verfahren der Besteuerung nach der Abgabenordnung behandelt.

Die Vorlesung ist Lehrveranstaltung der Wahlfachgruppe Steuerrecht (§ 5 Abs. 4 Nr. 8 JAPrO 1993).

Literatur: Birk, Steuerrecht I, Allgemeines Steuerrecht, 2. Aufl. 1994; Crezelius, Steuerrecht II, Die einzelnen Steuerarten, 2. Aufl. 1994; F. Kirchhof, Grundriß des Abgabenrechts, 1991; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl. 1993; Tipke/Lang, Steuerrecht, 14. Auflage 1994; Völkel/Karg, Umsatzsteuer, 6. Aufl. 1995.

Repetitorium: Examensrepetitorium Öffentliches Recht I

Termin: Mi 9-11 Uhr, Do 11-13 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Ab 6. Semester; nach Abschluß der Vorlesungen und Übungen im Öffentlichen Recht. Besondere Vorbereitungen auf das Repetitorium sind nicht erforderlich, Mitarbeit in der Veranstaltung und Nacharbeiten der Fallösungen aber unerläßlich.

Inhalt: Das Repetitorium besteht im gemeinsamen Lösen von aktuellen Musterfällen aus der Rechtsprechung. Besonderer Wert wird auf den klausurgerechten Aufbau der Lösungen und auf das Herausarbeiten examenstypischer Rechtsprobleme gelegt. Die Fälle werden mit Hinweisen auf die zugrundeliegenden Urteile in der Veranstaltung ausgegeben. Sie decken zusammen mit dem Repetitorium II im kommenden Sommersemester alle examensrelevanten Gebiete der Pflichtfächer im Öffentlichen Recht ab.

Die Vorlesung ist Lehrveranstaltung i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 9-11 JAPrO 1993.

Literatur: Fälle mit Hinweisen werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Vorlesung: Verfassungsprozeßrecht

Termin: Mi 12-13 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Ab 3. Semester

Inhalt: Gegenstand der Vorlesung ist in erster Linie die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes; das Verfassungsprozeßrecht der Länder wird exemplarisch und knapp am Beispiel des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg dargestellt. Die Vorlesung erörtert die Stellung des Bundesverfassungsgerichts in der Staatsordnung, seine Organisation und seine Aufgaben. Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Verfahrensgrundsätze sowie die wichtigsten Klagearten vor dem Bundesverfassungsgericht (v.a. Verfassungsbeschwerde, konkrete Normenkontrolle und Organstreitverfahren) und deren Sachurteilsvoraussetzungen. Ferner werden die verschiedenen Arten gerichtlicher Entscheidungen und deren Auswirkungen sowie der vorläufige Rechtsschutz behandelt. Um den Studenten einen Einblick in den Alltag des Bundesverfassungsgerichts zu geben, ist eine Exkursion nach Karlsruhe geplant.

Die Vorlesung ist Pflichtfach i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 10 JAPrO 1993.

Literatur: Benda/ Klein, Lehrbuch d. Verfassungsprozeßrechts, 1991; Schlaich, Das Bundesverfassungsgericht, 3. Aufl. 1994; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl. 1991; Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Loseblatt; Starck/ Stern, Landesverfassungsgerichtsbarkeit, 3 Teilbände, 1983.

Seminar: Staatsfinanzierung und Staatsverschuldung

Termin: Blockseminar vom 27.- 28. 01.1997

Ort: Neue Aula, 2. OG, Raum 240

Eignung: Ab 5. Semester

Folgende Referatsthemen können vergeben werden:

  1. Staatsfinanzierung durch Abgaben (Systemüberblick)
  2. Finanzrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern: die Lastenverteilung im Bundesstaat
  3. Die Verteilung der Steuerertragskompetenzen
  4. Die Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit
  5. Reichweite und Grenzen des staatsschuldenrechtlichen Gesetzesvorbehalts
  6. Bund-Länder-Finanzausgleich
  7. Die Rolle der Banken bei der Neuverschuldung des Staates
  8. Staatsfinanzierung durch Privatisierung öffentlicher Unternehmen
  9. Die Finanzierung der Gemeinden und Landkreise
  10. Kommunaler Finanzausgleich
  11. Die Finanzmittel der EG
  12. Haushaltsplan und Haushaltsverfahren der EG
  13. Die Finanzierung der Sozialversicherung
  14. Die Rolle der Rechnungshöfe

Das Seminar ist eine Lehrveranstaltung i.S.d. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und 4 PromO 1988.

Anmeldung , Vorbesprechung der Referate und Betreuung der Referenten durch Wiss. Assistentin Petra Karl, Zi. 59b, Tel. 29 74546.


Professor Dr. Eugen KLUNZINGER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 131, 29 75261, Fax 29 5261

Sekretariat: Frau Hendel (vormittags), 29 74002

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen

Assistenten: Christiane Bandtel, Anja Linker

Vorlesung : Bürgerliches Recht I Grundkurs für Studierende der Wirtschaftswissenschaften im Privatrecht

Termin: Mo 8.30-11 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: 3. Semester

Inhalt: Vgl.Vorlesungskommentar der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Vorlesung: Handels- und Gesellschaftsrecht I - Grundkurs für Studierende der Wirtschaftswissenschaften im Privatrecht

Termin: Mo 14-16 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: 3. Semester

Inhalt: Vgl. Vorlesungskommentar der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.


Rechtsanwalt

Professor Dr. Horst LOCHER

Sprechstunde: nach der Vorlesung

Vorlesung: Rechtsgestaltende Jurisprudenz (Vertragsgestaltung)

Termin: Di 14.00-16 Uhr, 14-täglich

Beginn: 22.10.1996

Eignung: Ab 4. Semester

Inhalt: Abfassung und Gestaltung von letzwilligen Verfügungen, Gesellschaftsverträgen (Personengesellschaften und GmbH), Bauverträgen und AGB's.

Literatur: Münch, Vetragshandbuch, 3. Aufl.; Beck'sches Formularbuch für Bürgerliches, Handels- und Gesellschaftsrecht, 6. Aufl.


Professor Dr. Hans von MANGOLDT

Dienstzimmer: Neue Aula, DG, Zi. 321, Tel. 29 73302

Sekretariat: Frau D. Lamio-Henning (vormittags), Tel. 29 78104

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Assistenten: Denzel, Ergenzinger, Friedrich, Nobis (Tel. 29 74354) Geffroy (Tel. 29 78103) Stoevesandt, Uetzfeld, Ulmschneider (Tel. 29 73301)

Vorlesung : Grundkurs Öffentliches Recht I : Grundrechte - verbunden mit Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger

Termin: Mo 14-16 Uhr, Di 9-11 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: 2. Semester

Inhalt: Die Lehrveranstaltung setzt die im SS 1996 begonnene Vorlesung (Grundkurs) Öffentliches Recht I fort. Während im SS aus dem Staatsrecht, insbesondere das Staatsorganisationsrecht behandelt wurde, wird in diesem Semester das Verständnis und die Auslegung der Grundrechte zentrales Thema sein.

Daneben ist die Übung im öffentlichen Recht für Anfänger in die Veranstaltung integriert. Hier werden im Rahmen von Einzelfallbesprechungen Probleme des Staatsrechts erörtert; ferner sollen durch das Schreiben von je zwei Hausarbeiten und Klausuren Kenntnisse im Verfassungsrecht nachgewiesen und erweitert werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Übung ist die Vorlage eines Fallbesprechungsscheins vom 1. Semester, wahlweise aus dem Öffentlichen Recht oder dem Zivilrecht. Bei erfolgreichem Bestehen der Übung (je eine zumindest "ausreichende" Klausur und Hausarbeit) wird der öffentlich-rechtliche Anfängerschein erteilt, der wiederum Bestandteil der Zwischenprüfung ist.

Ferienhausarbeit : Vom 09.07.1996 bis 21.10.1996

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in Teilnehmerlisten voraus ( 2 Abs. 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist ! )

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: In den Arbeitsblättern, die im letzten Semester ausgegeben worden sind und die zu Beginn des Wintersemesters in der Vorlesung ausgegeben werden.

Vorlesung: Staatsangehörigkeitsrecht

Termin: Mo 16-18 Uhr

Beginn: 14.10.1996

Eignung: 6./7. Semester

Inhalt: Die Vorlesung ist zur staats- und internationalenprivatrechtlichen Vertiefung sowie Interessenten an der Wahlfachgruppen Völkerrecht (§ 5 Abs. 4 Nr. 16 JAPrO) und Rechtsvergleichung (§ 5 Abs. 4 Nr. 17 JAPrO) bestimmt. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein Teil des deutschen Staatsrechts und hat mit den Art. 16 Abs.1 und 116 auch Eingang in das Grundgesetz gefunden. Ferner ergeben sich mit der deutschen Staatsangehörigkeit schwierige Fragen aus dem "Nachlaß" zur völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Lage Deutschlands, unter dem Gesichtspunkt des Bezugsrahmens der deutschen Staatsangehörigkeit ebenso wie z.B. für das Verhältnis zur DDR-Staatsbürgerschaft. Schließlich weist das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erhebliche internationalprivatrechtliche Bezüge auf, einmal dadurch, daß bei den Staatsangehörigkeitserwerbs- und -verlustgründen vielfältig kollisionsrechtliche Vorfragen auftauchen, von denen der Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bestimmt wird; andererseits knüpft das IPR immer noch viele Fragen staatsangehörigkeitsrechtlich an. Es sollen deshalb die Grundzüge des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, die mit ihm verbundenen internationalprivatrechtlichen Probleme sowie die völkerrechtlichen Bezüge der deutschen Staatsangehörigkeit in der Vorlesung entwickelt werden.

Literatur: Sartorius I und Schönfelder, Deutsche Gesetze;

Hailbronner/Renner, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, 1992; Schleser, Die deutsche Staatsangehörigkeit4, 1992; Hailbronner/ Renner, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Kommentar, 1990; Makarov/v.Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht3, 1981.

Seminar: Staats- und völkerrechtliches Seminar

Termin / Beginn / Eignung / Inhalt: Siehe besonderen Anschlag .

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 lit b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.

Examenskolloquium WFG 16 : Europarecht - Völkerrecht mit weiteren Dozenten der WFG 16

Termin: Mo 17-19 Uhr, 14-täglich

Beginn: 21.10.1996

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt: Im Examenskolloquium wird Teilnehmern der WFG 16 (Europarecht, Völkerrecht) Gelegenheit gegeben, Diskussion mit Dozenten der Wahlfachgruppe jeweils ein Thema aus dem Europarecht/Völkerrecht vertieft zu erörtern und sich damit auf das mündliche Examen vorzubereiten. Der Bereich der Lehrveranstaltungen Europarecht I und II sowie Völkerrecht wird vorausgesetzt.

Die Vorbereitung einzelner Themen durch (u.U. 'scheinfähige') Papiere aus dem Teilnehmerkreis ist - in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten - möglich.

Zu den Terminen und Themen vgl. einen Anschlag an den Schwarzen Brettern, der kurz vor Beginn des Sommersemesters 1996 ausgehängt wird.

Mitbetreuende Assistentin: Isabell Uetzfeld, 29 73301.


Professor Dr. Wolfgang MAROTZKE

- Forschungsfreisemester -

Dienstzimmer: Neue Aula, 2. OG, Zi. 229, Tel. 29 76776

Sekretariat: Frau Wiedmaier (vormittags), Frau Groth-Popescu (nachmittags), Zi 228, Tel. 29 78142

Sprechstunde: nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Ass. Sabine Kick (Tel. 29 76775) Ref. Thomas Frohnmayer, Border Gretemann, Sirko Harder (Tel. 29 78141)


Ministerialdirektor a.D.

Dipl.-Volkswirt Dr. iur. Hans-Jörg MAUSER

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung : Öffentliches Recht - wirtschaftlich wesentliche Teile

Grundausbildung in Rechtswissenschaft für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Termin: Fr 8-10 Uhr

Beginn: siehe Anschlag

Eignung: 1. Semester ff.

Inhalt: Nach der Einführung in das Öffentliche Recht werden überwiegend die staatsrechtlichen Grundlagen, wie sie im Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland enthalten sind, und die Grundrechte mit dem Bezug zur Wirtschaftsverfassung erörtert, dazu aus dem Verwaltungsrecht einige Grundbegriffe.

Literatur: Zur Einführung in das Öffentliche Recht: Arndt-Rudolf, Öffentliches Recht, 10. Aufl. München 1994; Becker, Grundzüge des Öffentlichen Rechts, 6. Aufl., München 1995. - Staatsrechtliche Standardwerke: Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl., Heidelberg 1993; Stein, Staatsrecht, 14. Aufl., Tübingen 1993; Maunz-Zippelius, Deutsches Staatsrecht, 29. Aufl. München 1994. - Textausgaben: Grundgesetz, Beck-Texte im dtv 5003, 31. Aufl., München 1994; Textbuch Deutsches Recht - Staats- und Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl., 1995; Verwaltungsrechtliches Standardwerk: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1994.


Richter am Bundesarbeitsgericht

Dr. iur. Ernst MIKOSCH

Sprechstunde: nach der Vorlesung

Vorlesung: Arbeitsrecht II (WFG 4)

Termin: Mo 16-18 Uhr

Beginn: 14.10.1996

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt das Kollektive Arbeitsrecht (Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht) und gibt einen Überblick über das arbeitsgerichtliche Verfahren.

Literatur: Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1992; Hanau/Adomeit, Arbeitsrecht, 11. Aufl. 1994; Söllner, Grundriß des Arbeitsrechts, 11. Aufl. 1994; Lieb, Arbeitsrecht, 5. Aufl. 1994; Brox, Arbeitsrecht, 11. Aufl. 1993; Dütz, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 1994.


Professor Dr. med. Hans-Joachim MITTMEYER

Siehe Kommentierung bei Professor Dr. Wehner.


Professor Dr. Wernhard MÖSCHEL

- Forschungsfreisemester -

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 205 ff, Tel. 29 72556

Sekretariat: Frau Blank-Czarnetzki (vormittags), Frau Siemon (nachmittags), Tel. 29 78116

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Assistenten: Dr. Rohe, Heger (Tel. 29 73307) Dr. Kögel (Tel. 29 78134) Paulweber (Tel. 29 72973) Lässig, Weinand (Tel. 29 72 105)


Professor Dr. rer. pol. Dr. h.c. Josef MOLSBERGER

Siehe Kommentierung bei Professor Dr. Dr. h.c. Oppermann.


Professor Dr. Dr. h.c. Knut Wolfgang NÖRR

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 247 ff., Tel. 29 72103

Sekretariat: Frau Kades, Tel. 29 78108

Sprechstunde: Di 11-12 Uhr

Assistenten: Fr. Burgdorf, Emmert, Förster, Utz (Tel. 29 78133) Dr. Pöggeler, Dr. Waibel (Tel. 29 74909)

Vorlesung: Grundkurs Zivilrecht I ( A - K )

gemeinsam mit Professor Dr. Zöllner ( L - Z )

Termin: Di, Mi, Do 9-11 Uhr

Beginn: Di 15.10.1996

Eignung: 1. Semester

Inhalt: Im Mittelpunkt der Vorlesungen Zivilrecht I und Zivilrecht II, die in diesem und im nächsten Semester gehalten werden, steht das Vertragsrecht des BGB. Zivilrecht I wird sich im besonderen mit dem Vertragsabschluß, Zivilrecht II mit der Vertragsabwicklung beschäftigen. Im BGB-System gesprochen, steht für Zivilrecht I die Rechtsgeschäftslehre des Allgemeinen Teils im Vordergrund, für Zivilrecht II das allgemeine Schuldrecht. Dem Ganzen soll als Einführung in das Zivilrecht ein Überblick über die Regelungen des Warenkaufs in schuld-, handels- und sachenrechtlicher Perspektive vorangehen.

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Zur Einführung beispielsweise: Hans Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 19. Aufl. 1995; ders., Allgemeines Schuldrecht, 22. Aufl. 1995 und ders., Besonderes Schuldrecht, 20. Aufl. 1995; Uwe Diederichsen, Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches für Studienanfänger, 5. Aufl. 1984; Helmut Köhler, BGB Allgemeiner Teil, 18. Aufl. 1995; Bernd Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Aufl. 1993.

Zur Vertiefung : Werner Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 2.Band - Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl. 1992; Heinz Hübner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Aufl. 1996; Karl Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 7. Aufl. 1989; Dieter Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 6. Aufl. 1994.

Seminar: Privatrechtsgeschichte seit 1800

Termin: Mi 18-20 Uhr

Beginn: 23.10.996

Eignung / Inhalt: Zu den vorgesehenen Themen ergeht noch ein besonderer Aushang.

Vorbesprechung und Verteilung der Referate findet statt am Dienstag, dem 09. 07.1996 , 12.00 Uhr im Rechtshistorischen Seminar, Raum 217.


Professor Dr. Dr. h.c. Thomas OPPERMANN

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, Zi. 149 ff., Tel. 29 72560, Fax 29 4358, e-mail: thomas.oppermann@uni-tuebingen.de(thomas.oppermann@uni-tuebingen.de)

Sekretariat: Frau Helga Reichert, Zi. 150a, Tel. 29 78101

Sprechstunde: Nach Vereinbarung im Sekretariat

Assistenten: Dr. Frank Fechner (Tel. 29 74504) stud. iur. Christiane Freytag (Tel. 29 78102) RAss Gerald Sander, M.A., Mag. rer. publ. (Tel. 29 72558) RAss. Christian Cascante (Tel. 29 74058) Rref. Thomas Grupp (Tel. 29 72953)

Vorlesung: Europarecht

Termin: Mo 16-18 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: Die Vorlesung Europarecht I ist Pflichtvorlesung für alle Studierenden nach der JAPrO 1993. Sie soll nach dem Tübinger Studienplan grundsätzlich im 5. Semester gehört werden.

Inhalt: Die Vorlesung behandelt zunächst die Gründe für die Entstehung der Europäischen Gemeinschaft und Union seit 1945 ("Europäische Idee"). Im 1. Hauptteil der Vorlesung werden sodann die Grundlagen der EG/EU einschließlich ihres "supranationalen" Europarechts dargestellt (Grundstatus, Institutionen der EG/EU, Quellen des EG-Rechts und sein Verhältnis zum deutschen Recht). In diesen Zusammenhang gehört u.a. der Rechtsschutz durch die Europäische Gerichtsbarkeit (EuGH/EuG). Im 2. Hauptteil geht es um die Grundfreiheiten des EG-Vertrages (Freier Warenverkehr einschl. Landwirtschaft, Freier Personenverkehr, Freier Zahlungs- und Kapitalverkehr). Ein Ausblick auf die Finalität des "Staatenverbundes" EG/EU (Europäischer Bundesstaat?) schließt die Vorlesung ab.

Im Sommersemester 1997 wird die Vorlesung Europarecht II angeboten. Sie ermöglicht ein vertieftes Eindringen in das Europarecht durch die Behandlung weiterer Sachbereiche und wendet sich insbesondere an die Interessenten der WFG 16 (Völkerrecht - Europarecht).

Europarechts-Vorlesungen können mit Gewinn auch von Politik- und Wirtschaftswissenschaftlern gehört werden.

Es werden ein Überblicksblatt über die Vorlesung und Arbeitsblätter zu den einzelnen Abschnitten ausgegeben, die Arbeitshilfen enthalten.

Literatur: Eine Textsammlung Europarecht (z.B. Steindorff, Europarecht (dtv, 13. Aufl. 1995, oder Glaesner, Europarecht, 8. Aufl. 1995 oder Sartorius II; Fastenrath/Müller-Gerbes, Europarecht, 1996; Oppermann, Europarecht, 1. Aufl. 1991; Oppermann/Moersch (Hrsg.), Profi-Handbuch Wirtschaftsraum Europa, 3. Aufl. 1994; Streinz, Europarecht, 2. Aufl. 1995.

Mitbetreuende Assistentin : Christiane Freytag, Neue Aula, 1. OG, Zi. 149 c, Tel. 29 72953.

Vorlesung: Völkerrecht

Termin: Mo, Di 10-12 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: Ab 5. Semester, insbesonders WFG 16

Inhalt: Die Vorlesung Völkerrecht wendet sich insbesondere an die Interessenten der Wahlfachgruppe 16 (Völkerrecht-Europarecht). Grundkenntnisse der internationalen Rechtsbezieheungen sind jedoch heute für jeden Juristen wichtig. Ebenso ist das Völkerrecht einer Disziplin, die Politik- und Wirtschaftswissenschaftler interessiert.

Im 1. Hauptteil der Vorlesung werden die Grundlehren des Völkerrechts behandelt (Quellen und Rechtssubjekte) sowie die Rolle des Staates als dem wichtigsten Völkerrechtssubjekt (u.a. Entstehung, Anerkennung, Untergang, Staatsgebiet (mit Luft- und Seerecht), Ausländerrecht, Selbstbestimmungsrecht, Menschenrechte, Diplomaten- und Konsularrecht).

Der 2. Hauptteil befaßt sich insbesondere mit den völkerrechtlichen Verträgen, dem Delikt, der internationalen Streiterledigung und Gerichtsbarkeit und einem Überblick über die Internationalen Organisationen , insbesondere die UNO. Ein Einblick in das Kriegsrecht beschließt die Vorlesung.

Es werden ein Überblicksblatt über die Vorlesung und Arbeitsblätter zu den einzelnen Abschnitten ausgegeben, die Arbeitshilfen enthalten.

Literatur: Eine Textsammlung Völkerrecht, z.B. Randelzhofer (Hrsg.), Völkerrechtliche Verträge (dtv, Beck-Texte) oder Sartorius II, sowie ein Lehrbuch, z.B. Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 8. Aufl. 1994.

Mitbetreuender Assistent : Rechtsassessor Christian Cascante, Neue Aula, UG, Zi. 048, 29 74058.

Seminar: Alte und neue Welthandelsordnung - Vom GATT 1947 zur WTO 1995 -

gemeinsam mit Professor Dr. rer.pol. Dr. h.c. Josef Molsberger, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Termin: Blockseminar vom 06.-07.02.1997 im Gästehaus der Universität, Lessingweg 3, 72076 Tübingen.

Eignung: Dieses interdisziplinäre Seminar wendet sich an qualifizierte Studierende der Rechts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaft mit Interessen im Weltwirtschaftsrecht. Englischkenntnisse sind unerläßlich.

Inhalt: Über 16 Referate , die jeweils zur Hälfte an Juristen bzw. Wirtschaftswissenschaftler vergeben werden; in ihnen und ihrer Diskussion wird der Frage nachgegangen, wie sich die Welthandelsordnung seit der Nachkriegszeit (GATT 1947) bis zur 1994/95 gegründeten neuen Welthandelsorganisation WTO entwickelt hat und welche weiteren Zukunftsperspektiven sichtbar werden.

Über die Themen der Referate und das Seminar insgesamt unterrichtet näher ein Aushang an den Schwarzen Brettern ab Mitte Juni 1996. Anmeldungen für die juristischen Referate werden über Herrn Wiss. Mitarbeiter Gerald G. Sander, UG, Zi. 048, 29 72558, Sprechstunde: Di 14-16 Uhr, entgegengenommen.

Literatur: Zugelassene Seminarteilnehmer erhalten Hinweise auf Einstiegsliteratur zum Seminar bei Herrn Sander (s.o.).

Lehrveranstaltung i.S. v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. b, § 5 Abs. 2 PromO 1988 (Promotionsschein).


Vizepräsident des Landessozialgerichts

Dr. Wolfgang OST

Sprechstunde: Im Anschluß an die Vorlesung und nach Vereinbarung

Vorlesung: Sozialrecht, Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht

Termin: Fr 10.00-11.30 Uhr

Beginn: 18.10.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Recht der sozialen Sicherheit. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das Sozialversicherungsrecht (gesetzliche Kranken-, Pflege-,Unfall- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) (WFG 9 JAPrO 1993).

Literatur: Gesetzessammlungen, die mindestens enthalten: SGB I, IV, V, VI, X und XI; RVO; AFG; SGG. Die Lehrbücher zum Sozialrecht von Bley/Kreikebohm, Eichenhofer, Gitter und Schulin.


em. o. Professor Dr. Egbert PETERS

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 255, 29 78117

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Vorlesung: Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vertiefung) (WFG 2)

Termin: Mo 11-12 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Im Anschluß an die Grundvorlesung FGG sollen hier die Kenntnisse in den examensrelevanten Gebieten des Grundbuch-, Nachlaß-, Vormundschafts- und Betreuungsrechts anhand praktischer Fälle vertieft werden.

Literatur: Brehm, FG, 2. Aufl. 1993; Habscheid, FG, 7. Aufl. 1983; Helbich, FG, 4. Aufl. 1990; Zimmermann, Praktikum der FG, 4. Aufl. 1991. Empfehlenswert ist die Lektüre einschlägiger Entscheidungen in den Zeitschriften DNotZ, MittBayNot, RPfl.


Professor Dr. Eduard PICKER

- Forschungsfreisemester -

Dienstzimmer: Neue Aula , DG, Zi. 301 ff., Tel. 29 72943

e-mail: picker@jura.uni-tuebingen.de(picker@jura.uni-tuebingen.de)

Sekretariat: Cornelia Ruchhöft, Tel. 29 78123

Sprechstunde: Nach der Vorlesung oder nach Vereinbarung

Assistenten: Thomas Lobinger, Michael Plötner (Tel. 29 77103)


Professor Dr. Günter PÜTTNER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Gmelinflügel, Tel. 29 75262

Sekretariat: Frau Schmidt, Tel. 29 78135

Sprechstunde: Do 15-16 Uhr

Assistenten: Engels, Thollembeek (Tel. 29 75263) Rux (Tel. 29 78136) Bauer, Bohn, Burger, Guckelberger (Tel. 29 75259)

Vorlesung: Öffentliches Recht IV: Allgemeines Verwaltungsrecht

Termin: Mi 10-12 Uhr, Do 11-13 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt: Die Vorlesung schließt an die Grundkurse an und will in die allgemeinen Lehren des Verwaltungsrechts einführen (Rechtsquellen, Grundprinzipien, Handlungsformen der Verwaltung, Verwaltungsverfahren,Recht der öffentlichen Einrichtungen und Sachen, Planung, Abgaben).

Parallel zu den Vorlesungen werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: H. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Auflage 1995; G. Püttner, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage 1995; weitere Literatur wird in der Vorlesung genannt.

Vorlesung: Rechtssoziologie

Termin: Do 16-18 Uhr

Beginn: 17.10.1996

Eignung: ab etwa 2. Semester

Inhalt: Dargestellt wird die Geschichte der Rechtssoziologie mit Hinweis auf die großen Fachvertreter, die Arbeitsmethoden der soziologischen Forschung (mit praktischen Beispielen), wichtige Einzelprobleme und die Soziologie der juristischen Berufe.

Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. c JAPrO 1993.

Literatur: K. Röhl, Rechtssoziologie; M. Rehbinder, Rechtssoziologie.

Seminar: Kommunalrecht

Termin: Do 18-20 Uhr

Beginn: 24.10.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Es sollen aktuelle Themen aus dem Gebiet des Kommunalrechts behandelt werden. Eine Themenliste hängt am Lehrstuhl aus.

Lehrveranstaltung i .S. v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und § 4 PromO.


Dr. Gerhard RINGWALD

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung: EDV und Recht - Einführung in die Datenverarbeitung

Termin: Fr 14-16 Uhr

Beginn: 25.10.1996

Eignung: Ab 1. Semester

Inhalt: Die Vorlesung dient der Vorbereitung der Lehrveranstaltung "EDV und Recht - Einführung in die Rechtsinformatik" im kommenden SS ( = Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. c [Methodenlehre] und § 5 Abs. 4 Nr. 13 JAPrO 1993).

Gemeinsam mit den Hörern werden Windows-Programme in professionellem Stil entwickelt (mittels "Delphi" (Pascal); auf Wunsch auch in Visual-Basic oder Visual-C++ oder in einer anderen 4GL-Sprache).

Die "Ausbildung zum Programmierer" steht dabei weniger im Vordergrund. Vielmehr geht es um die Vermittlung der allgemeinen Grundlagen der Informatik; die Arbeitsweise und das Zusammenspiel der Hardware, dann -- und ganz besonders -- um deren Steuerung mittels der objektorientierten Programmierung und der dabei möglichen Methoden. Denn erst mit diesem Grundlagenwissen lassen sich die Anforderungen und die Gestaltungsmöglichkeiten eines DV-Einsatzes im juristischen Bereich tatsächlich beurteilen und richtig einschätzen.

Die im Computerzentrum der Fakultät stattfindenden Einführungen und Computer-Kurse (vgl. die Kommentierung bei Professor Dr. Haft) sind dabei eine sinnvolle Ergänzung.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.


Professor Dr. Michael RONELLENFITSCH - Dekan -

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1.OG, Zi. 148b ff., Tel. 29 72109, Fax 29 3304 / 4905

Sekretariat: Frau Jährling, Tel. 29 78111

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Assistenten: Fr. Förster, Hammann, Weishaupt (Tel. 29 76474) Fr. Delbanco, Stahl (Tel. 29 78140)

Vorlesung: Öffentliches Recht V - Polizei- und Kommunalrecht

Termin: Mi, Do 10-12 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Das Polizeirecht wird als Beispiel für das Recht der Eingriffsverwaltung, das Kommunalrecht als Beispiel für das Organisationsrecht und Recht der Leistungsverwaltung vorgetragen.

Literatur: Literaturliste zu Beginn der Vorlesung

Vorlesung: Öffentliches Recht VI - Raumordnung- und Landesplanungsrecht, Baurecht

Termin: Do 14-16 Uhr

Beginn: 17.10.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts, das Recht der Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Bauvorhaben und das Bauordnungsrecht.

Literatur: Literaturliste zu Beginn der Vorlesung.

Seminar: Entwicklung und aktuelle Tendenzen des Allgemeinen Verwaltungsrechts

Termin: Blockveranstaltung , voraussichtlich in der letzten Semesterwoche.

Eignung: Für Studierende, welche die öffentlich-rechtlichen Anfänger- und Fortgeschrittenen-Übung erfolgreich absolviert haben.

Nähere Angaben erfolgen durch Aushang.

Lehrveranstaltung i .S. v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und § 4 PromO.


Richter am OLG a.D.

Professor Dr. Dietrich ROTHOEFT, M.P.A. (Harvard)

Dienstzimmer: Alte Physik, EG, Zi. 7, Tel. 29 74356

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen oder montags nach Vereinbarung

Assistent: Antje Weber

Vorlesung und Übung: Internationales Privatrecht II (IPR) (WFG 17 JAPrO 1993)

Termin: Mo 16.00-18 Uhr, Di 13.30-15 Uhr

(3-stündig, jeweils als Block 14-täglich)

Beginn: 14.10.1996

Eignung: 7. Semester, insbesondere Studenten der WFG 17, die bereits die Vorlesung IPR I gehört haben.

Inhalt: Im Anschluß an die Vorlesung zum Internationalen Privatrecht I werden ausgewählte Gebiete zum IPR und des Internationalen Zivilprozeßrechts vertieft. Gleichzeitig sollen die Teilnehmer mit der Fallösungstechnik im IPR vertraut gemacht und die Fähigkeit vermittelt werden, diese eigenständig auf international-privatrechtliche Sachverhalte anzuwenden.

Literatur: von Bar, C., IPR, Bd.1 1987, Bd.2 1991; Brödermann-Rosengarten, IPR, 1989; Ferid, IPR, 3. Aufl. 1986; Firsching, Einführung in das IPR, 3. Aufl. 1987; Kegel, IPR, 7. Aufl. 1995; Koch-Magnus-Winkler von Mohrenfels, IPR und Rechtsvergleichung, 1989; Kroppholler, IPR, 2.Aufl. 1994; Kunz, IPR, 3. Aufl. 1988; Lüderitz, IPR, 2. Aufl. 1992; Pirrung, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Sonderdruck Bundesanzeiger 1987.

Vorlesung: Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung des anglo-amerikanischen Rechts (WFG 17 JAPrO 1993)

Termin: Mo 13.30-16 Uhr, Di 11-13 Uhr

(3-stündig, jeweils als Block 14-täglich)

Beginn: 23.10.1996

Eignung: Insbesondere Studenten der WFG 17

Inhalt: Unter besonderer Berücksichtigung des anglo-amerikanischen Rechtskreises werden zivilrechtliche Fragen, ihre Behandlung und ihre dogmatische Verarbeitung in anderen Rechtsordnungen erörtert. Begleitend wird ein Ländermodell des englischen Rechts entwickelt. Damit sollen die Grundzüge eines Fallrechts vorgestellt und eine methodische Anleitung zur rechtsvergleichenden Arbeit vermittelt werden.

Literatur: Constantinesco, Rechtsvergleichung, Bd. 1 1971, Bd. 2 1972; David-Grasmann, Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart, 2.Aufl. 1988; Rheinstein-Borries, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2. Aufl. 1987; Sturm, Wahlfachgruppe IPR u. Rechtsvergleichung, 1982; Zweigert-Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Aufl. 1995.

Seminar: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

mitwirkend bei den Themen zum US-Recht: Rechtsanwalt in Stuttgart

Dr. Roderich Thümmel, LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York)

Termin: Mo 18-20 Uhr, 14-täglich

Beginn: siehe besonderen Anschlag

Eignung: Insbesondere Studenten der WFG 17 (JAPrO 1993), die die Vorlesungen zum IPR und zur Rechtsvergleichung bereits gehört haben.

Inhalt: Die Themen der Referate und der Termin für die Vorbesprechung (Ende des SS 1996) werden durch besonderen Anschlag bekanntgemacht.

Das Seminar ist bei entsprechender Bearbeitung Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO und § 4 Abs. 1 lit. b, c PromO (1988).


Kanzler der Universität Tübingen

Professor Dr. Georg SANDBERGER

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung: Kapitalgesellschaftsrecht

Termin: Mo 17-18.45 Uhr

Beginn. 21.10.1996

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt: Systematische Vertiefungsvorlesung anhand höchstrichterlicher Entscheidungen zum Kapitalgesellschaftsrecht. Es wird ein Fallbuch mit Hinweisen angegeben.

Literatur: Lehrbücher des Gesellschaftsrechts.

Besonders empfohlen: Friedrich Kübler, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 1995, Heidelberg, C.F. Müller; Thomas Raiser, Recht der Kapitalgesellschaften, München, Vahlen, 2. Aufl. 1992; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 1991, Köln, C. Heymanns-Verlag.

Kompaktseminar zum Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht

gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Gerhard Wegen, LL.M.

Termin: gegen Ende des Wintersemesters 1996/97. - Einzelheiten werden durch gesonderten Aushang bekanntgegeben.

Siehe Kommentierung bei RA Dr. Wegen.


Professor Dr. Gottfried SCHIEMANN

Dienstzimmer: Neue Aula 2. OG, Zi. 224 ff., Tel. 29 72551

Sekretariat: Frau Hahn (vormittags), Zi. 224, Tel. 29 78114

Sprechstunde: Di 10-11 Uhr und nach Vereinbarung

Assistenten: Frau Schaub (Tel. 29 7556) Dr. Ann, von Berg, Geibel, Dr. Lindemann, Naumann (Tel. 29 72110)

Vorlesung: Grundkurs Zivilrecht II: Schwerpunkt Schuldrecht mit Übungen im Bürgerlichen Recht für Anfänger

Termin: Di, Mi 11-13 Uhr (Vorlesung),

Mi 14-16 Uhr (Übung)

Beginn: 15.10.1996

Eignung: 2. Semester

Inhalt: Der Grundkurs Zivilrecht II führt den im SS 1996 gehaltenen Grundkurs Zivilrecht I fort. Schwerpunkte bilden die Leistungsstörungen und Gewährleistungsrecht des Schuldrechts. Besonderes Gewicht haben Fälle aus dem Kaufrecht. Zum Kurs werden Gliederungsblätter und Fallsammlungen ausgegeben, die der Vor- und Nacharbeit des Vorlesungsstoffes dienen.

Mit dem Grundkurs verbunden ist die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger. Zur Bearbeitung gestellt werden zwei Hausarbeiten und zwei Klausuren , von denen je eine Hausarbeit und eine Klausur mindestens mit "ausreichend" bewertet sein müssen, damit der Übungsschein erteilt werden kann. Die Klausuren finden unter den Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung statt.

Die erste Hausarbeit wird als sog. Ferienhausarbeit am Donnerstag dem 11.07.1996 , in der Vorlesung Zivilrecht I ausgegeben.

Abgabetermin ist der 15.10.1996 in der ersten Vorlesungsstunde.

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in Teilnehmerlisten voraus ( 2 II 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist!).

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Medicus, Grundwissen im Bürgerlichen Recht, 2. Aufl. 1996; Medicus, Schuldrecht I - Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 1995, und Schuldrecht II - Besonderer Teil, 7. Aufl. 1995; M. Wolf, Sachenrecht, 13. Aufl. 1996; Diederichsen, Die Anfängerübung im Bürgerlichen Recht, 2. Aufl. 1994.

Seminar: Seminar zur Geschichte des Privatrechts im 19. und frühen 20. Jahrhundert

Termin: Mi 18-20 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 5. Semsester

Inhalt: Zu den einzelnen Themen und zum Termin einer Vorbesprechung erfolgt vor Ende des Sommersemesters 1996 ein Anschlag am Schwarzen Brett.

Das Seminar ist Lehrveranstaltung i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. lit. b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.


Professor Dr. Jan SCHRÖDER

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Tel. 29 72699, Fax 29 6777

e-mail: jan.schroeder@uni.tuebingen.de(jan.schroeder@uni.tuebingen.de)

Sekretariat: Frau Heidi Jung (vormittags), Zi. 254, Tel. 29 78122

Sprechstunde: Nach Vereinbarung im Sekretariat

Assistenten: Assessoren Roland Ludwig, Thomas Moosheimer, Referendar Steffen Luik (Tel. 29 74908) Referendarin Tomke Beddies, Referendare Axel Krauß, Hartmut Nitschke (Tel. 29 78132)

Vorlesung: Grundzüge der Rechts- und Verfassungsgeschichte I: Verfassungsgeschichte der Neuzeit

Termin: Mo 10-12 Uhr, Di 8-9 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: 1./2. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt die wichtigsten Verfassungsentwicklungen in Deutschland seit dem Mittelalter. Sie ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. c JAPrO. Der Leistungsnachweis kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Abschlußklausur erworben werden.

Literatur: Wird in der Vorlesung angegeben.

Vorlesung: Zivilrecht IV: Schwerpunkt Familienrecht

Termin: Mi 8-10 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: 4./5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt die wichtigsten Institute des Familienrechts. Im Vordergrund stehen das Ehe- und das Kindschaftsrecht.

Literatur: Dieter Schwab: Familienrecht, 8. Aufl. 1995 (C.H. Beck). Weitere Literatur wird in der Vorlesung angegeben.

Übung : Exegetische Übungen zur Deutschen Rechtsgeschichte

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Die Übung führt in die exegetische Bearbeitung von Quellentexten aus dem Bereich der deutschen Rechtsgeschichte ein. Es werden vor allem neuzeitliche, aber auch einige mittelalterliche Quellen aus der Verfassungs-, Privatrechts-, Strafrechts- und Methodengeschichte behandelt.

Die Übung ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit.c JAPrO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. c PromO 1988. Der Leistungsnachweis kann durch erfolgreiche Bearbeitung einer exegetischen Aufgabe (Hausarbeit) erlangt werden, die am Ende des Semesters oder nach Vereinbarung mit den Teilnehmern gestellt wird.

Literatur: Hans Schlosser/ Fritz Sturm/ Hermann Weber: Die rechtsgeschichtliche Exegese, 2. Aufl. 1993 (C.H. Beck).


Ministerialrat

Professor Dr. Ernst-Lüder SOLTE

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Übung: Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (L-Z)

zusammen mit Professor Dr. Heckel (A-K)

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: Ab 6. Semester

Inhalt / Literatur: Siehe Kommentierung bei Professor Dr. Heckel.

Ausgabe der Ferienhausarbeit: 12.07.1996 (bei der Seminaraufsicht)

Abgabe: 16.10.1996 (in der Übung bzw. Datum des Poststempels)


Leitender Ministerialrat

Dr. Eugen TROSTEL

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Kolloquium: Ausgewählte Fragen des Verwaltungsprozeßrechts und des Verwaltungsrechts

Termin: Do 9-11 Uhr

Beginn: 17.10.1996, Ende: 19.12.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: In der Veranstaltung sollen - nach einer Einführung in die Grundsätze des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - examensrelevante Fragen des Verwaltungsprozeßrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts und des besonderen Verwaltungsrechts (insbesondere auf den Gebieten des Bau-, Polizei-und des Kommunalrechts) unter Berücksichtigung der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung anhand von praktischen Fällen erörtert werden. Das Kolloquium bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im öffentlichen Recht zu vertiefen und sich mit der verwaltungsprozessualen Durchsetzbarkeit materieller Rechtspositionen vertraut zu machen.

Literatur: Wird im Kolloquium angegeben.


Professor Dr. Wolfgang GRAF VITZTHUM

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 146a, Tel. 29 75266

e-mail: wolfgang-graf.vitzthum@uni-tuebingen.de(wolfgang-graf.vitzthum@uni-tuebi)

Sekretariat: Frau Schlegel, Zi. 148a, Tel. 29 78137

Sprechstunde: Nach der Vorlesung bzw. nach Vereinbarung (Sekretariat)

Assistenten: Frau Dr. Geddert-Steinacher (Tel. 29 75261) Dr. Kämmerer (Tel. 29 78138)

Vorlesung: Öffentliches Recht I (Grundkurs): Staatsorganisation

Termin: Di, Mi 11-13 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: 1. Semester

Inhalt: In dieser für Studienanfänger bestimmten Vorlesung werden die Grundlagen des Staatsrechts, insbesondere des Staatsorganisationsrechts, behandelt. Der Grundkurs setzt sich im folgenden Sommersemester mit der Vorlesung "Öffentliches Recht II" (verbunden mit Übungen für Anfänger) fort.

Thema des Grundkurses ist in erster Linie das Staatsrecht (Verfassungsrecht) der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsfragen der Staatsorganisation im weitesten Sinne: die Staatsorgane vom Deutschen Bundestag bis zum Bundespräsidenten, die politischen Parteien, die zentralen Staatsfunktionen wie Gesetzgebung, Regierung /Verwaltung und Rechtsprechung sowie die Leitprinzipien der grundgesetzlichen Ordnung wie Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und die Stellung Deutschlands in Europa und in der Völkergemeinschaft.

In organisatorischer Hinsicht teilt sich der Grundkurs in das wöchentlich vierstündige "Plenum" aller Teilnehmer und in zweistündige begleitende Fallbesprechungen von rund 20 Teilnehmern, die von Assistentinnen und Assistenten der Fakultät abgehalten werden. Die Fallbesprechungen dienen u.a. der Ergänzung und Vertiefung von Fragenkomplexen, die im Plenum nur im Grundsatz angesprochen wurden, sowie einer ersten Einführung in die Technik der öffentlich-rechtlichen Fallbearbeitung. Einzelheiten können einem Skript entnommen werden, das zu Beginn des Grundkurses verteilt wird.

Literatur: Gesetzestexte, vor allem GG (empfehlenswert z.B. die rote Taschenbuchausgabe "Grundgesetz" im Verlag C.H. Beck); Degenhart, Staatsrecht I; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland; J. Ipsen, Staatsrecht I, u.a.

Vorlesung: Internationale Organisationen

Termin: Do 11-13 Uhr

Beginn: 17.10.1996

Inhalt: Die Vorlesung dient der Ergänzung und Vertiefung der Vorlesung "Völkerrecht", insbesondere der WFG 16 nach der JAPrO 1993. Ferner ergänzt sie die Lehrveranstaltungen zum Europarecht. Die Rechtsgrundlagen und das Gefüge Internationaler Organisationen sollen im Rahmen der Vorlesung einer vertieften, auch vergleichenden Betrachtung zugeführt werden. Schwerpunkte sind das Recht der Vereinten Nationen, der Regionalorganisationen allgemein-politischen Charakters sowie der Internationalen Organisationen mit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Funktion. Einzelheiten können einem Skript entnommen werden, das zu Beginn der Vorlesung verteilt wird.

Literatur: Texte: Sartorius II; Berber, Völkerrecht (Dokumentensammlung); Berber/Randelzhofer, Völkerrechtliche Verträge. - Seidl-Hohenveldern, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der supranationalen Gemeinschaften.

Seminar: Das Gleichheitsprinzip in Rechtsprechung und Literatur

gemeinsam mit Dr. Evelyn Haas, Richterin des Bundesverfassungsgerichts

Termin: Fr 10-12 Uhr

Beginn: 18.10.1996

Inhalt: Gegenüber den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten gewinnen verfassungsrechtliche Gleichheitsgewährleistungen zunehmend an Bedeutung. Gleichheitsfragen spielen gerade in neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine Schlüsselrolle, und die Literatur setzt sich mit diesen Judikaten wie mit dem Gleichheitsprinzip insgesamt intensiv auseinander. Ziel des Seminars ist es, die Entwicklung des Gleichheitsprinzips seit der Weimarer Reichsverfassung anhand von Leitentscheidungen und wichtigen Werken der Wissenschaft mit Blick auf einzelne Themenbereiche nachzuzeichnen und hieraus allgemeine Erkenntnisse über das Prinzip, seine Verortung und Differenzierung zu gewinnen. Dabei sollen auch Parallelentwicklungen im europäischen Gemeinschaftsrecht und deren Ausstrahlungen auf die nationale Rechtsordnung Berücksichtigung finden.

Die Themen (mit Literaturhinweisen) werden am Ende des SS 1996 durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Nachfragen bei Frau Dr. Geddert-Steinacher, Zi. 146b, und Herrn Dr. Kämmerer, Zi. 146c (Neue Aula, gegenüber HS 9/10).

Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 (bei Themen mit rechtsgeschichtlichem Bezug außerdem i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. c JAPrO 1993) sowie i.S.v. § 4 PromO 1988.


Mitglied des Juristischen Dienstes der EG-Kommission

Professor Dr. Rolf WÄGENBAUR

Sprechstunde: nach der Veranstaltung bzw. nach Vereinbarung über Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Oppermann, (Sekretariat Frau Reichert Tel. 29 78101)

Seminar: Der Einsatz neuer Instrumente im EG-Umweltrecht

Blockseminar gegen Ende des Semesters

Termin / Eignung / Inhalt: Das Seminar soll ergründen, inwieweit die klassischen Instrumente der Umweltpolitik der EG (Gebote und Verbote) u.a. im Zeichen der Deregulierung durch neue Wege und Instrumente ergänzt werden können / sollen, deren Inhalt es zu analysieren gilt. - Einzelheiten über die Themen der Referate und das Seminar insgesamt werden durch Aushang an den Schwarzen Brettern bekanntgegeben.

Anmeldungen bei Frau Rechtsassessorin Petra Rüffert, Neue Aula, 1. OG, Zi. 149c, Tel. 29 78102, Sprechstunde: Di 14-15 Uhr.

Das Seminar ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b) JAPrO (1993) und § 4 Abs. 1 lit. b) PromO (1988).


Professor Dr. Ulrich WEBER - Studiendekan -

Dienstzimmer: Neue Aula, Silcherflügel, 1. OG, Zi 116-119, Tel. 29 72548

Sekretariat: Frau Alexi, Tel. 29 78113

Sprechstunde: Nach den Lehrveranstaltungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Rechtsassessoren Dr. Heinrich und Schaal (Tel. 29 72107)

Vorlesung: Strafrecht II, Besonderer Teil ( A - K )

gemeinsam mit N.N. ( L - Z )

Termin: Mo 9-11 Uhr, Di 8.30-10 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: Die Veranstaltung schließt an die Vorlesung Strafrecht I, Allgemeiner Teil, an. Sie ist nach dem Studienplan für Studierende des 3. Semesters vorgesehen.

Inhalt: Es werden die examenswichtigten im Besonderen Teil des StGB erfaßten Straftaten behandelt. Schwerpunkte bilden die Delikte gegen die Person (Tötungsdelikte, Straftaten gegen das werdende Leben, Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit und gegen die Ehre) sowie die Eigentums- und Vermögensdelikte.

Literatur: Zu Beginn der Vorlesung wird eine Literaturübersicht ausgegeben.

Übung: Übungen im Strafrecht für Anfänger

Termin: Mo 16-18 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: Die Übung ist nach dem Studienplan für Studierende des 3. Semesters gedacht, welche die Vorlesung Strafrecht I, Allgemeiner Teil gehört haben und gleichzeitig die Vorlesung Strafrecht II, Besonderer Teil (s. oben) hören.

Inhalt: In der Anfängerübung soll der/die Student/in - vor allem auch zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung - lernen, (hoffentlich) bereits vorhandenes strafrechtliches Grundwissen bei der klausurmäßigen Lösung von Fällen richtig einzusetzen. Diesem Zweck dienen Fallbesprechungen sowie die Anfertigung von zwei Klausuren und zwei Hausarbeiten.

Der thematische Schwerpunkt der Fälle liegt bei Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Aus dem Besonderen Teil spielen die Straftatbestände eine Rolle, die in der oben genannten Vorlesung Strafrecht II (Besonderer Teil) behandelt werden, insbesondere die Delikte gegen die Person.

Die 1. Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Woche des Sommersemesters 1996 ausgegeben.

Abgabe am 21.10.1996 in der ersten Übungsstunde.

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus ( 2 II 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist !).

Literatur: Zu Beginn der Übung wird eine Literaturübersicht ausgegeben.

Seminar: Leben und Werk bedeutender Strafrechtler

Termin: Blockseminar vom 04.-07.02.1997 im Berghaus Iseler, Oberjoch (Allgäu)

Eignung : Geeignet für Studierende, die die Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene mit Erfolg absolviert haben und bereit sind, ein schriftliches Referat zu übernehmen.

Die Themen werden durch Aushang bekannt gemacht. Vorbesprechung und Vergabe der Referate spätestens in der letzten Vorlesungswoche des SS 1996.

Es handelt sich um ein Seminar i.S. der § 8 II b JAPrO 1993, § 4 I b und II (Rechtsgeschichte) PromO 1988.


Rechtsanwalt

Dr. Gerhard WEGEN, LL.M., Attorney at Law (New York)

Sprechstunde: Nach der Vorlesung oder telefonisch: 0711 / 8997 - 0

Seminar: International Commerical Arbitration - Seminar zum Willem C. Vis International Arbitration Moot 1996/97

zusammen mit Professor Dr. Assmann.

Siehe im einzelnen die Kommentierung bei Professor Dr. Assmann.

Kompaktseminar zum Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht

gemeinsam mit Kanzler der Universität Professor Dr. Sandberger

Termin: gegen Ende des Wintersemesters 1996/97. - Einzelheiten werden durch gesonderten Aushang bekanntgegeben.


Professor Dipl.Phys. Dr. med. Heinz-Dieter WEHNER,

Professor Dr. med. Hans-Joachim MITTMEYER und Mitarbeiter

Dienstzimmer: Institut für Gerichtliche Medizin, Nägelestr. 5, 29 82031

Sprechstunden: Nach Vereinbarung

Vorlesung: Gerichtliche Medizin

Termin: Mo 15-16 Uhr

Beginn: 21.10.1996

Eignung: Für Jurastudenten 1 ff.

Inhalt: Ärztliche Aufklärungs- und Schweigepflicht, Kunstfehler, Thanatologie, Arten des natürlichen und gewaltsamen Todes einschließlich der Toxikologie. Verkehrsmedizin, insbesondere Alkoholpathophysiologie.

Literatur: A. Arbab-Zadeh/O. Prokop/W. Reimann, Rechtsmedizin Stuttgart/ New York 1977; B. Forster (Hrsg.), Praxis der Rechtsmedizin für Mediziner und Juristen, Stuttgart/New York 1986; B. Forster/H. Joachim, Blutalkohol und Straftat, Stuttgart 1975; A. Laufs, Arztrecht, München 1978; H. J. Mallach/ H. Hartmann/V. Schmidt, Alkoholwirkung beim Menschen, Stuttgart/New York 1987; B. Mueller, Gerichtliche Medizin, Berlin/Heidelberg/New York 1975; W. Schwerd, Rechtsmedizin, 4. Aufl., Köln 1986.


Professor Dr. Harm Peter WESTERMANN

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 259 ff., Tel. 29 72698

Sekretariat: Frau Ebinger (vormittags), Tel. 29 78121

Sprechstunde: Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

Assistenten: Assessorin Frau E. Habersack (Tel. 29 72101) Rechtsreferendarin A. Fritz, Assessor J. Sixt (Tel. 29 75268) Referendar R. Wilhelmi (Tel. 29 78106) Dr. E. Wagner (Tel. 29 76050)

Vorlesung: Zivilrecht III: Schwerpunkt Sachenrecht

Termin: Di 10-12 Uhr, Mi 14-16 Uhr, Do 10-11 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: ab 3. Semester, tunlichst 4. Semester

Inhalt: In der Vorlesung geht es um die Grundkenntnisse im Recht der beweglichen Sachen und im Grundstücksrecht. Die Schwerpunkte liegen auf dem Schutz von Eigentum und dinglichen Rechten, der Übertragung und Belastung von Eigentum an beweglichen Sachen und Grundstücken einschließlich der Möglichkeiten des Erwerbs vom Nichtberechtigten, angestrebt werden erste Einblicke in das Kreditsicherungsrecht. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Zusammenhängen mit Grundmaterie der Rechtsgeschäftslehre und des Schuldrechts.

Literatur: Baur-Stürner, Sachenrecht, 16. Aufl. 1992, Westermann, Sachenrecht, 6. Aufl. 1988, 1990, 2 Bände, Wilhelm, Sachenrecht, 1993, Wieling, Sachenrecht, 2. Aufl. 1994, Westermann, Sachenrecht, Schwerpunkte, 9. Aufl. 1994. - Eine genaue Literaturliste wird am Anfang der Vorlesung ausgegeben, desgleichen eine Gliederung.

Examensrepetitorium: Zivilrecht I

Termin: Mi 16-18 Uhr, Do 14-16 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Die Veranstaltung ist der erste Teil eines über zwei Semester dauernden Lehrgangs, der sich zum Ziel setzt, die examenswichtigen, insbesondere für die Klausurvorbereitung notwendigen Materien des Bürgerlichen Rechts systematisch zu wiederholen. Der Kursus schließt an das SS 1996 an und behandelt den Allgemeinen Teil des BGB sowie das Sachenrecht. Ein Einstieg ist auch jetzt zum Wintersemester möglich.

Literatu: Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl., 1996; Gernhuber, Bürgerliches Recht, 3. Aufl. 1991.


Rechtsanwalt

Dr. Wolfgang WINKELBAUER

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Vorlesung: Wirtschafts- und Umweltstrafrecht

Termin: Di 16-18 Uhr

Beginn: 10.10.1996

Eignung: Ab 4. Semester; solide Grundkenntnisse im Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB sind erforderlich.

Inhalt: Die Vorlesung wendet sich in erster Linie an Studierende mit Interesse an der Wahlfachgruppe "Wirtschaftsrecht, Umweltstrafrecht" und ist Lehrveranstaltung i.S. von § 5 Abs. 4 Nr. 15 JaPRO 1993.

Behandelt werden grundsätzliche Fragen aus beiden Rechtsgebieten. Die Vorlesung dient gleichzeitig der Vorbereitung und Einführung für ein im Sommersemester 1997 vorgesehenes Seminar zum selben Thema.

Literatur: Müller-Gugenberger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht, 2. Aufl., 1992; Meinberg/ Möhrenschlager/ Link (Hrsg.), Umweltstrafrecht, 1989; sowie die entsprechenden Erläuterungen in den bekannten Lehrbüchern und Kommentaren. - Auf weiterführende Literatur wird in der Veranstaltung hingewiesen.


Professor Dr. rer. pol. Manfred WULFF

Dienstzimmer: Nauklerstr. 47, Zimmer 221, Tel. 29 72562

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung

Vorlesung: Volkswirtschaftslehre für Studierende der Rechtswissenschaft (mit Klausur) - Teil II

Termin: Fr 11-13 Uhr

Beginn: in der 1. Semesterwoche

Eignung: ab 1. Semester ff. - Pflichtfachveranstaltung -

Inhalt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Einkommensverteilung, Konjunkturtheorie, Konjunkturpolitik, Umweltpolitik, Außenwirtschaftspolitik.

Literatur: Hartwig Bartling/Franz Luzius: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Einführung in die Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, 10., verbesserte und ergänzte Auflage, München 1993.


Professor Dr. Wolfgang ZÖLLNER

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 210 ff., Tel. 29 72546

Sekretariat: Frau Freudenmann, Frau Heidrich-Szonnel (jeweils vormittags), Tel. 29 78149

Sprechstunde: Di 11.00 Uhr

Assistenten: Dr. Hans Hanau (Tel. 29 74906) Martin Mildenberger (Tel. 29 74504) Andreas Wüsthoff (Tel. 29 78150) Christine Kupfer

Vorlesung: Zivilrecht I ( L - Z )

gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. h.c. Nörr ( A - K )

Termin: Di, Mi, Do 9-11 Uhr

Beginn: 15.10.1996

Eignung: Für Studienanfänger

Inhalt: Die Vorlesung soll in einer stofflich und didaktisch von den traditionellen Vorlesungen abweichenden Art den Anfänger in das Zivilrecht einführen. Das bedeutet methodisch, daß der grundsätzliche Umgang mit Rechtsnormen des Bürgerlichen Rechts vermittelt werden soll. Der Anfänger wird behutsam und in einer mit zunehmender Normkenntnis langsam sich steigernden Art in die Anfangsgründe der Kunst der Rechtsgewinnung und Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Zivilrechts eingeführt. Verständnis für wichtige und grundsätzliche Zusammenhänge des Bürgerlichen Rechts mit anderen rechtlichen und außerrechtlichen Materien sollen geweckt und der Blick für gesellschaftliche und wirtschaftliche Hintergründe rechtlicher Regelung geöffnet werden.

Auf die Vermittlung von Kenntnissen kann dabei selbstverständlich nicht verzichtet werden. Vielmehr hat der Kurs die Aufgabe, dem Anfänger dasjenige Wissen zu vermitteln, dessen er mindestens bedarf, um an den Übungen im Bürgerlichen Recht für Anfänger teilzunehmen, die im kommenden Semester mit der Fortsetzung des Grundkurses (Stufe Zivilrecht II) gekoppelt sein wird. Stofflich wird der Kurs unter Schwerpunktbildung nicht nur die wichtigeren Materien des Allgemeinen Teils des BGB erfassen (der weniger wichtige und der für den Anfänger zu schwierige Stoff werden fortgelassen), sondern auch die Grundzüge des Schuldverhältnisses (Begründung, Inhalt, Abwicklung, Leistungsstörungen) sowie der Unerlaubten Handlungen und des Kaufrechts. Auch die zum Verständnis und zur sachgerechten Anwendung des Allgemeinen Teils und des Schuldrechts erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich des Sachenrechts werden vermittelt, insbesondere hinsichtlich der Übertragung des Eigentums und des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten.

Im praktischen Verlauf wird der Kurs jeweils zwei Doppelstunden wöchentlich der Erarbeitung und Vermittlung des Stoffes, eine Doppelstunde der Wiederholung, Vertiefung und Ergänzung widmen.

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: I. Einführende Literatur: Brox, Allg. Teil des BGB, 19. Aufl. 1995; Giesen, BGB -Allg. Teil: Rechtsgeschäftslehre, 1991; Köhler, BGB Allg. Teil, 22. Aufl. 1994; Löwisch, Allg. Teil des BGB, 5. Aufl. 1991; Musielak, Grundkurs im BGB, 4. Aufl. 1994; Rüthers, Allg. Teil des BGB, 8. Aufl. 1991; Schulte, Grundkurs im BGB, 2. Bd. 4. Aufl. 1992; Schwab, Einführung in das Zivilrecht, 10. Aufl. 1991.

II. Größere Lehrbücher: Hübner, Allg Teil des BGB, 2. Aufl. 1996; Larenz, Allg. Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 7. Aufl. 1989; Medicus, Allg. Teil des BGB, 6. Aufl. 1994, Pawlowski, Allg. Teil des BGB, 4. Aufl. 1993. - Weitere Literatur wird in der Vorlesung angegeben. Dort auch Auswahlempfehlungen.

Repetitorium: Examensrepetitorium Zivilrechtliche Nebengebiete

Termin: Mi 14-16 Uhr

Beginn: 16.10.1996

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt: Die Lehrveranstaltung dient der kompakten Wiederholung des für das Examen wichtigsten Stoffes aus den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Der genauere Aufbau wird gesondert bekanntgegeben.

Literatur: Zu Beginn des Semesters wird eine Literaturliste ausgegeben.


Juristische Fakultät, 25.07.97, jurfak@jura.uni-tuebingen.de(jurfak@jura.uni-tuebingen.de)